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Die tibetische Nationalität (4)
   2006-03-22 15:59:18    cri
Wie wir in der letzten Folge erwähnt haben, wurde die Volkrepublik China am 1. Oktober 1949 ausgerufen. Seitdem hat auch für das tibetische Volk eine neue historische Epoche begonnen. Die von Tibetern bewohnten Gebiete in den westchinesischen Provinzen wurden auch nacheinander befreit. 1951 übernahm der 14. Dalai Lama die politische Macht in Tibet. Vertreter der chinesischen Zentralregierung und der tibetischen Lokalregierung führten in Beijing Verhandlungen, und am 23, Mai 1951 wurde das 17-Punkte-Abkommen über die friedliche Befreiung Tibets abgeschlossen. Nach der Befreiung entstanden in den von Tibetern bewohnten Gebieten das Autonome Tibet, die Tibetischen Autonomen Bezirke Yushu, Hainan, Huangnan, Haibei und Guoluo in der Provinz Qinghai, der Mongolische, Tibetische und Kasachische Autonome Bezirk Haixi, der Tibetische Autonome Bezirk Gannan und der Tibetische Autonome Kreis Tianzhu in der Provinz Gansu, die Tibetischen Autonomen Bezirke Ganzi und Aba sowie der Tibetische Autonome Bezirk Diqing in der Provinz Yunnan.

Entsprechend den Besonderheiten der geschichtlichen und gesellschaftlichen Entwicklung der tibetischen Nationalität hat die Zentralregierung die demokratischen Reformen in den von Tibetern bewohnten Gebieten je nach den konkreten Verhältnissen nur nach eingehender ideologischer Vorbereitung und praktischer Erprobung Schritt für Schritt durchgeführt. Seitdem haben sich in Tibet und in den von Tibetern bewohnten Gebieten in anderen Provinzen große Veränderungen vollzogen. Der Lebensstandard der Bevölkerung hat sich ständig erhöht. Parallel dazu haben sich auch die Wirtschaft, Kultur und andere Bereiche rapide entwickelt.

Vor den demokratischen Reformen herrschte in den tibetischen Siedlungsgebieten ein feudales Herrschaftssystem, bestehend aus einer Koalition von weltlicher und geistlicher Macht. Die örtliche Herrschaft, die auf der feudalen Leibeigenschaft beruhte und eng mit der religiösen Autorität verquickt war, lag in den Händen der weltlichen und geistlichen Lehnsherren. Diese verstärkten die tibetischen Streitkräfte und organisierten lokale Truppen, um ihre reaktionäre Herrschaft zu sichern. Sie erließen Gesetze oder wandten die alten Gesetze und Vorschriften nach eigenem Gutdünken an. Sie bauten Gefängnisse und Folterkammern und unterhielten auf ihren Gütern und in ihren Klöstern geheime Kerker. Sie bereicherten sich hemmungslos am Hab und Gut der Leibeigenen, die sie willkürlich misshandelten und auspeitschten. Alle, die flüchteten oder die als „Rechtsbrecher" bezeichnet wurden, wurden grauenhaft gefoltert.

Vor den demokratischen Reformen war die Hierarchie in der tibetischen Gesellschaft sehr strengen. Die Menschen waren in drei Ständen und neun Kategorien eingeteilt. In der tibetischen Feudalgesellschaft war der Boden das wichtigste Produktionsmittel. Deshalb war der Bodenbesitz der Maßstab für die Einstufung eines Menschen. Die beiden großen, grundlegenden Klassen in der tibetischen Gesellschaft waren die Herrenklasse der Besitzer Leibeigenen und die abhängige Klasse der Leibeigenen. Unter dieser Herrschaftsform besaßen die Lokalregierung sowie die Klöster und Aristokraten den größten Teil des Bodens und der Produktionsmittel. Die arbeitenden Menschen, die die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung Tibets ausmachten, lebten in Not und Elend. Die drei Gruppen der großen Lehnsherren und ihre Handlanger machten nur 5% der tibetischen Bevölkerung aus, doch die Adligen und Klöster besaßen je rund 30% des Bodens in Tibet, während die anderen 40% der Lokalregierung gehörten. Die Leibeigenen, die über 90% der tibetischen Bevölkerung ausmachten, gehörten ihren jeweiligen Lehnsherren, besaßen keinen Boden und hatten keine persönliche Freiheit. Leibeigene mussten im allgemeinen unter der Kontrolle der Verwalter der Feudalherren und unter ihrer Knute arbeiten. Ihre Kinder wurden als Besitztum der Aristokraten registriert. Um den Widerstand der Leibeigenen zu unterdrücken, wurden auf dem Landgut vieler Aristokraten Gefängnisse eingerichtet. Die Aristokraten hatten das Recht, nach Belieben ihr Landgut samt aller Leibeigenen zu verschenken, zu verpfänden oder als Almosen zu spenden.

Die Leibeigenen mussten für ihre Feudalherren die verschiedensten schweren Fronarbeiten leisten. Um zu überleben, waren viele so stark in Schulden geraten, dass sie selbst über Generationen nicht getilgt werden konnte.

Nehmen wir das Beispiel Lhasa, die Hauptstadt Tibets. In ihren Stadtbezirken lebten vor den demokratischen Reformen kaum mehr als 20 000 Menschen. Fast 1000 Familien in der Umgebung von Lhasa waren damals arm und zu Betteln gezwungen. Sie vegetierten in Zelten aus zerlumpen Jutesäcken. Überall auf den Straßen konnte man bettelnde Sträflinge in Hand- und Fußschellen oder Holzjochen sehen.

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