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Anrainerstaaten des Pazifiks haben das Recht, Japan wegen nuklear verseuchten Wassers zu verklagen

26.08.2023 19:42:50

Foto von VCG

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In den letzten Tagen haben die Anrainerstaaten des Pazifiks ihre Vorwürfe gegen das Verhalten Japans, nuklear verseuchte Abwässer aus Fukushima in den Pazifik zu ergießen, lautstark zum Ausdruck gebracht. Für Inselstaaten wie die Marshall-Inseln, die in der Geschichte unter nuklearer Verseuchung gelitten haben, hat das Vorgehen Japans schmerzhafte Erinnerungen wachgerufen.

Die mitten im Pazifik gelegenen Marshall-Inseln wurden nach dem Zweiten Weltkrieg zum Atomtestgelände der USA gemacht. Die „Los Angeles Times“ berichtete in einem Artikel im Jahr 2019, dass die USA zwischen 1946 und 1958 auf den Marshall-Inseln 67 Atomtests durchführten, die den pazifischen Inseln, der Meeresökologie und der Gesundheit der dortigen Menschen schweren Schaden zufügten. Darüber hinaus haben die USA Tausende von Kilometern zurückgelegt, um mehr als 130 Tonnen nuklear verseuchtes Erdreich von ihrem Atomtestgelände in Nevada auf den Marshall-Inseln abzukippen. Nach der Ankündigung des japanischen Plans zur Einleitung von nuklear verseuchtem Wasser ins Meer vor zwei Jahren hatten die Marshall-Inseln Japan wiederholt aufgefordert, Alternativen zu finden und seine internationalen Verpflichtungen zum Schutz der Meeresumwelt zu erfüllen. 

Es ist allgemein bekannt, dass das Kernkraftwerk Fukushima den schwersten nuklearen Unfall erlitten hatte, bei dem mehr als 1,3 Millionen Tonnen nuklear verseuchtes Wasser freigesetzt wurden. Eine Reihe von Studien hat gezeigt, dass atomar verseuchtes Wasser mehr als 60 Arten von Radionukliden mit einer Halbwertszeit von bis zu Hunderttausenden Jahren enthält. Japan, das versucht, für sich selbst Geld zu sparen und das Risiko der nuklearen Verseuchung auf die ganze Welt zu übertragen, muss für grenzüberschreitende Schäden haftbar gemacht werden.

Aus juristischer Sicht gibt es eine Reihe von internationalen Verträgen, die das Einleiten radioaktiver Abfälle ins Meer durch einen Staat regeln. So sieht beispielsweise das Übereinkommen über die Hohe See von 1958 vor, dass alle Staaten die Verklappung radioaktiver Abfälle verhindern und in Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen Maßnahmen ergreifen müssen, um die Verschmutzung des Meeres oder des darüber liegenden Luftraums durch jede Tätigkeit zu verhindern, bei der radioaktive Stoffe oder andere gefährliche Stoffe verwendet werden.

In der Praxis mangelt es auch nicht an Präzedenzfällen für derartige Haftungsansprüche für nukleare Verseuchung. 1986 unterzeichneten die Vereinigten Staaten ein Abkommen mit den Marshall-Inseln, in dem sie sich bereit erklärten, die Haftung für Sach- und Personenschäden der örtlichen Bevölkerung zu übernehmen, die durch Atomtests entstanden sind. Ein 1988 eingerichtetes internationales Schiedsgericht sprach den Marshall-Inseln 2,3 Milliarden Dollar Schadenersatz durch die Vereinigten Staaten zu.

Die japanische Seite, die ungeachtet internationaler Einwände das nuklear verseuchte Abwasser in den Pazifik einleitet, hat sich selbst zu einem internationalen Angeklagten gemacht. Was sie erwartet, sind Anklagen, Vorwürfe und Forderungen der Pazifik-Anrainerstaaten und das Urteil der Geschichte.

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