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Die Yi-Nationalität (3)
   2006-04-21 10:49:33    cri
Vor der Gründung der Volksrepublik China im Jahre 1949 wurden alle Angehörigen der Yi-Gesellschaft im Liangshan-Gebirge streng in vier Stände geteilt: "Nuohuo", "Qunuo", "Ajia" und "Xiaxi". Die Standesgrenzen zwischen der herrschenden Klasse -- Sklavenhalter -- und der unterdrückten Klasse -- Sklaven -- war unüberbrückbar. Wer zum Stand der "Nuohuo" gehörte, wurde unveränderlich von der Herkunft bestimmt. Die Angehörigen anderer Stände durften niemals in die Herrscherklasse aufsteigen.

Die "Nuohuo" waren nämlich die Schwarzen Yi und galten als der höchste Stand. Dabei bedeutete "Schwarz" soviel wie "Hauptstamm". Sie bildeten im allgemeinen die Sklavenhalterklasse, die rund 7% der Yi-Bevölkerung ausmachte. Die Schwarzen Yi waren die Besitzer von Personen aus den drei anderen Ständen. 60 bis 70% aller Ackerböden und große Mengen an anderen Produktionsmitteln waren in ihren Händen. Die Schwarzen Yi bildeten einen Geburtsadel, betrachteten ihr Blut als vornehm und rein und lehnten Eheschließung mit anderen Ständen ab. Sie verachteten die produktive Arbeit, lebten von der Ausbeutung anderer Stände und übten eine Gewaltherrschaft über die Sklaven aus. Die "Qunuo", also die Weißen Yi, galten als der höchste der beherrschten Stände. Sie machten etwa 50% der gesamten Yi-Bevölkerung aus. Persönlich waren die Qunuo von den Schwarzen Yi abhängig, sie waren Halbsklaven. Wirtschaftlich konnten sie ein relativ unabhängiges Leben führen und Angehörige der niedrigeren Stände Ajia und Xiaxi besitzen. Aber sie lebten unter der regionalen Jurisdiktion der Sklavenhalter aus der Schicht der Schwarzen Yi und durften nicht frei umsiedeln. Ebenso wenig durften sie ohne Genehmigung ihrer Herren reisen. Auch ihr Eigentumsrecht war eingeschränkt, es stand unter bestimmten Beschränkungen durch die Herren. Wenn ein Qunuo keinen Nachwuchs hatte, verfiel sein Eigentum dem Herrn. Obwohl die Sklavenhalter aus den Schwarzen Yi die Qunuo nicht nach Belieben töten oder verkaufen durften, durften sie ihre Zuständigkeit über Qunuo übertragen oder verschenken, und sie konnten Qunuo sogar als Pfand für ein Menschenleben oder als Spielmarke brauchen. Daher hatten die Qunuo, obwohl sie keine Sklaven waren, keine vollkommene Menschenwürde.

Die Ajia machten etwa ein Drittel der Yi-Bevölkerung aus. Ihre Person gehörte vollständig den Sklavenhaltern der Schwarzen Yi oder der Qunuo. Die Herren durften sie nach Belieben töten oder verkaufen. Von seinem Herrn bekam ein Ajia ein kleines Stück Boden für seinen Unterhalt, und er wohnte in der Umgebung des Wohnhauses des Herrn, um ihm jederzeit zu dienen. Während des ganzen Jahres leistete er dem Herrn unentgeltlich Fronarbeit.

Die Xiaxi waren der niedrigste Stand. Sie machten 10% der Yi-Bevölkerung aus. Sie hatten kein Vermögen, keine Rechte und keine Freiheit. Ihnen waren alle Rechte eines Menschen genommen. Sie waren sozusagen sprechende Werkzeuge im Dienste der Sklavenhalter. Die Xiaxi wohnten in einer dunklen und feuchten Ecke des Hauses des Herrn. Nachts pferchten sie sich sogar mit den Tieren zusammen, um sich warm zu halten. Überwacht von ihren Herren leisteten die Xiaxi das ganze Jahr hindurch ununterbrochen schwere Haus- und Feldarbeit. Sie trugen Hanfsackfetzen und schäbige Ziegenpelze, sie aßen Wildgemüse, Bohnenhülsen und Überreste vom Essen der Sklavenhalter. Zur Unterdrückung des Wilderstandes der Sklaven verwendeten die Sklavenhalter die verschiedensten unmenschlichen Foltermethoden. Damit die Xiaxi nicht flüchten konnten, mussten sie im Alltag viele Kilo schwere Eisenketten und hölzerne Jochschuhe tragen. Sie waren das Eigentum ihres Herrn wie Tiere. Er konnte sie schuften lassen, beleidigen, beschimpfen und prügeln, töten oder als Opfer für den Teufel verwenden.

Die Schwarzen Yi waren der Meinung: "Das Wasser kommt von der Quelle, der Mensch ist von der Herkunft bestimmt." Die Blutsverwandschaft oder die Abkunftstheorie war die Grundlage des Standessystems der Yi im Liangshan-Gebirge. So konnten einige wenige Angehörige der verschiedenen Stände mit der Änderung ihrer wirtschaftlichen Lage zwar ihre Klassenzugehörigkeit ändern, aber die Beziehungen zwischen den Schwarzen Yi und den anderen Ständen, zwischen den Herren und den Beherrschten blieben unverändert.

Mit der Gründung der Volksrepublik China im Jahr 1949 wurde der Versklavung und Knechtung der Yi ein für allemal ein Ende gesetzt. Zwischen 1951 und 1980 wurden in den Gebieten der Yi Autonome Bezirke oder Autonome Kreise der Yi-Nationalität gegründet. Im Jahr 1956 wurde in den Gebieten der Yi die demokratische Reform durchgeführt mit dem Ziel, das Sklavenhaltertum abzuschaffen, die persönliche Freiheit und politische Gleichberechtigung aller Yi zu verwirklichen, das Eigentum der Sklavenhalter am Boden durch das Eigentum der Werktätigen zu ersetzen, um die ländlichen Produktivkräfte zu befreien und die landwirtschaftliche Produktion zu entwickeln. Damit sind die ehemaligen Sklaven und andere Werktätige Herren der neuen Gesellschaft geworden. So hat sich auch die landwirtschaftliche Produktion in den Gebieten der Yi sicheren Schrittes entwickelt.

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