„OBOR: Ich liebe Beijing"
Teilnahmezeitraum
1. Mai bis 30. September 2018
Preise
Die zwei Ersten Plätze werden mit einem Sachpreis im Wert von 5.000 Yuan RMB (vor Steuern) und einer Urkunde belohnt.
Die vier Zweiten Plätze bekommen einen Sachpreis im Wert von 3.000 Yuan RMB (vor Steuern) und eine Urkunde.
Die sechs Dritten Plätze bekommen einen Sachpreis im Wert von 1.000 Yuan RMB (vor Steuern) und eine Urkunde.
Wie nehme ich teil?
Bitte senden Sie Ihren Namen, Nationalität, Alter und Facebook-Account an diese Adresse: heartbeijing@cri.cn
Teilnahmebedingungen:
Das Werk muss original sein und zum Motto „OBOR: Ich liebe Beijing" passen. Es gibt keine Beschränkung für Stil, Thema und Ort.
Sie können entweder einzelnes Foto oder eine Fotoreihe einsenden. Eine Reihe sollte nicht mehr als sechs Bilder beinhalten.
Als Dateiformat wählen sie bitte JPG mit nicht weniger als 800 Pixeln. Die originalen EXIF-Informationen müssen beibehalten werden.
Die Fotos müssen einen Titel von nicht mehr als 15 Wörtern haben. Sie müssen eine Erklärung im Umfang von weniger als 150 Wörtern beilegen. Die Erklärung soll Ihre Idee und das Thema des Fotos erläutern.
Die Fotos können schwarz-weiß oder in Farbe sein. Eine angemessene Bearbeitung der Fotos ist erlaubt, solange der grundlegende Charakter des Bilds nicht beeinträchtigt wird. Die Verfälschung der Originalität des Fotos ist verboten. Das Foto darf keinen Rahmen, Wasserzeichen oder Unterschrift tragen.
Veröffentlichung
Nach dem Einsendeschluss werden die preisgekrönten Fotos durch die Jury in zwei Runden ausgewählt. Die ausgewählten Fotos werden für eine Woche im Internet veröffentlicht, bevor die Preisträger festgelegt werden.
Anmerkung
Bitte geben Sie bei der Teilnahme Ihre persönlichen Informationen an. Diese werden vom Veranstalter streng vertraulich behandelt. Ihre Informationen werden ausschließlich für den Wettbewerb benutzt.
Der Teilnehmer erklärt durch die Teilnahme seine vollständige Urheberschaft für das Foto. Beim Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild, Intim-, Urheber- und Markenrecht oder Rufschädigung ist der Veranstalter berechtigt, die Teilnahme abzuerkennen. Der entsprechende Teilnehmer trägt juristische Verantwortung.
Der Veranstalter ist berechtigt, die eingereichten Werke zu benutzen.