Beijing
Die vierte Plenarsitzung der ersten Tagung des 13. Chinesischen Nationalen Volkskongresses (NVK) hat am Dienstagvormittag in der Großen Halle des Volkes in Beijing stattgefunden.
Dabei haben der ständige Ausschuss des NVK und der Staatsrat den NVK-Abgeordneten den Entwurf des Aufsichtsgesetzes und das Konzept über die Reform der Institutionen des Staatsrats vorgestellt.
Der Entwurf des Aufsichtsgesetzes besteht aus 9 Kapiteln und 69 Artikeln. Die Erarbeitung des Aufsichtsgesetzes gilt als eine wichtige Maßnahme bei der Vertiefung des staatlichen Aufsichtssystems.
Gemäß dem Reformkonzept der Institutionen des Staatsrats soll die Zahl der Behörden des Staatsrats auf Ministeriumsebene und auf Vize-Ministeriumsebene jeweils um acht und sieben verringert werden. Damit soll die Struktur der Institutionen des Staatsrats wissenschaftlicher, rationeller und effizienter werden. Demnach soll der Staatsrat neben dem Generalbüro des Staatsrates aus 26 Ministerien und Kommissionen bestehen, darunter das Außenministerium, das Verteidigungsministerium, die Staatliche Kommission für Entwicklung und Reform, das Ministerium für Bildung, das Ministerium für Wissenschaft und Technologie, das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie, die Staatliche Kommission für ethnische Angelegenheiten, das Ministerium für Öffentliche Sicherheit, das Ministerium für Staatssicherheit, das Ministerium für zivile Angelegenheiten, das Justizministerium, das Finanzministerium, das Ministerium für Humanressourcen und Soziale Sicherheit, das Ministerium für Natürliche Ressourcen, das Ministerium für Ökologische Umwelt, das Ministerium für Wohnungswesen und urban-ländliche Entwicklung, das Verkehrsministerium, das Ministerium für Wasserwirtschaft, das Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Angelegenheiten, das Handelsministerium, das Ministerium für Kultur und Tourismus, die Staatliche Kommission für Gesundheit, das Ministerium für Veteranenangelegenheiten, das Ministerium für Notfallmanagement, People's Bank of China und die Nationale Oberrechnungskammer.