Tokio
Eine von Gelehrten, Rechtsanwälten und Bürgern gebildete Gruppe hat am Dienstag jeweils in Tokio und Fukushima der japanischen Regierung eine Gruppenklage eingereicht. Die Kläger meinten, dass das am 29. März implementierte Sicherheitsgesetz verfassungswidrig sei. Das Gericht solle den ausländischen Einsatz der Selbstverteidigungsstreitkräfte einstellen und der Klägergruppe Schadenersatz zahlen.
In der japanischen Verfassung die friedliche Existenzberechtigung des Volkes geschrieben. Laut Klägergruppe bringt das neue Sicherheitsgesetz dem Volk seelischen Schmerz. Sie fordern eine staatliche Entschädigung in Höhe von 52,5 Millionen Yen, umgerechnet rund 420.000 Euro.



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