Chinas Ministerium für zivile Angelegenheiten hat unlängst die neuen Bewertungsmaßstäbe für Pflegefamilien festgelegt. Ein dafür veröffentlichtes Dokument garantiert die Rechte der Adoptiv- oder Pflegekinder und Vergünstigungen für die Pflegeeltern.
In China besteht seit jeher das System der Pflegeunterbringung, wobei elternlose Kinder in einer Wohngemeinschaft oder einem staatlich geprüften Privathaushalt leben. Die Betreuer werden als Pflegeeltern bezeichnet.
„Die neue Politik sieht vor, dass Familienmitglieder, die sich ungebührlich verhalten oder Einträge im Strafregister haben, für die Pflegeunterbringung unzulässig sind. Auch Menschen, die an psychischen Störungen oder geistigen Krankheiten leiden, sind nicht dazu qualifiziert ein Kind zu adoptieren", sagte Zhao Yong der stellvertretende Abteilungsleiter für das Wohlergehen der Kinder am Ministerium für zivile Angelegenheiten.
Er fuhr fort, vor der Beantragung sollten alle Mitglieder der Pflegefamilie eine entsprechende Vereinbarung erreichen. Die Familienmitglieder sollten harmonisch miteinander leben.
„Die neuen Normen sehen darüber hinaus vor, dass nicht mehr als zwei Kinder in einer Pflegefamilie leben dürfen, sollte die Familie kein eigenes Kind unter sechs Jahren haben", sagte er.
Zhao sagte, auch die Bewertung der Kinder sei wichtig,
„In den neuen Normen werden auch Kinder berücksichtigt, die nicht geeignet für Pflegefamilien sind, wie etwa schwerbehinderte Kinder oder diejenigen, die dauerhafter ärztlicher Betreuung bedürfen. Auch geistig Erkrankte oder Kinder, die ungewöhnlich emotionales Verhalten aufweisen, sind nicht zur Aufnahme in einer Pflegefamilie ermutigt", sagte er.
Chinaweit leben bislang insgesamt 6.991 Kinder in Pflegefamilien, heißt es in einer einschlägigen Statistik.