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Seit dem 1. Januar 2019 gilt in China eine neue Steuerpolitik, die sich auf importierte Güter bezieht, die auf Chinas Onlineplattformen verkauft werden können.
Dank der neuen Politik profitieren die chinesischen grenzüberschreitenden Online-Einkaufsplattformen von verbesserten Zollregelungen. Zudem wurde die Positivliste der Importgüter ausgeweitet. Die Zahl der Güter auf dieser Positivliste ist auf 1321 gestiegen. Fast alle Güter, die in den vergangenen Jahren bei den Chinesen sehr beliebt waren, sind auf dieser neuen Liste. Der Assistent des chinesischen Handelsministers sagte:
„Die Einschränkung des Einkaufswerts auf den grenzüberschreitenden Plattformen ist von 2.000 Yuan RMB auf 5.000 Yuan RMB erhöht worden. Früher konnte jeder Chinese pro Jahr Güter im Wert von 20.000 Yuan RMB einkaufen. Dieser Betrag ist nun auf 26.000 Yuan gestiegen und wird in Zukunft noch weiter erhöht."
Frau Li kauft häufig auf den grenzüberschreitenden Online-Plattformen ein. Sie hat die neue Politik mit großer Aufmerksamkeit verfolgt, besonders die Erhöhung der Begrenzung des Einkaufswerts.
„Früher konnte ich auf ausländischen Shoppingwebseiten nur Kleidung im Wert von unter 1.000 Yuan RMB (ca. 130 Euro) einkaufen. Das war sehr unpraktisch. Kaufte man Waren für über 1.000 Yuan RMB und wurde vom Zoll erwischt, dann blieb nur die Möglichkeit der Rückgabe. Diese Grenze ist nun von 2.000 auf 5.000 Yuan RMB erhöht worden. Die Erhöhung finde ich sehr sinnvoll, da Waren wie Möbel oder Elektrogeräte an sich schon sehr teuer sind."
Die Ausweitung der Anzahl der Güter, die auf den grenzüberschreitenden Onlineplattformen verkauft werden können, ist ein anderer Schwerpunkt der neuen Politik. Die bei den Chinesen beliebte Waren aus Ländern wie Japan und Korea sind auf der erweiterten Positivliste zu finden. Der Leiter des Zollamts des chinesischen Finanzministeriums, Feng Jinping, sagte:
„Die im Jahr 2016 veröffentlichten Positivlisten waren angemessen. Die Waren konnten im Großen und Ganzen die Nachfrage der chinesischen Käufer decken. Aber hinsichtlich der Entwicklung des E-Commerce und der variierenden Bedürfnisse der Chinesen sahen wir die Notwendigkeit, die Positivliste zu aktualisieren. Es ist auffällig, dass die Warentypen, die beim E-Commerce beliebt sind, sich sehr schnell verändern. Das Finanzministerium wird mit den anderen relevanten Ämtern eng zusammenarbeiten und die Positivliste gemäß der Entwicklung und der Nachfrage der Verbraucher anpassen.
Die Firma NingShing Ubay International Trade befindet sich in der Freihandelszone in der südostchinesischen Hafenstadt Ningbo. Der Geschäftsführer Shi Chenjia befürwortet die neue Regelung, nach der die Chinesen nun mehr Waren aus dem Ausland einkaufen und genießen können.
„Die Positivliste beinhaltet nun viele Waren, die die Käufer früher nur über ausländische Einkaufsplattformen oder auf Privatwegen bekommen konnten. Seit die neue Politik eingeführt wurde, können diese Waren auf legalem Weg in die Freihandelszonen importiert werden. Der Einkauf wird dadurch in Zukunft einfacher und schneller."
Übersetzt und gesprochen von Gao Mengyu