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Kürzlich hat Beijing einen Aktionsplan zur weiteren Verbesserung des Geschäftsumfelds veröffentlicht. Der Plan soll von 2018 bis 2020 in Aktion treten. Darin wurden der Zeitplan und die „Blaupause" für die Reform des Geschäftsumfelds in Beijing in den kommenden drei Jahren festgelegt. Dabei wird die Negativliste der Dienstleistungsbranche weiter verringert, während das Verwaltungssystem „Inländerbehandlung vor dem Markteintritt plus Negativliste" für auswärtige Investoren in Kraft tritt. Nicht zuletzt soll ein besseres politisches Umfeld geschaffen werden, um den Unternehmen bessere Möglichkeiten zur Existenzgründung anzubieten und um faire Konkurrenz auf dem Markt aufrechtzuerhalten.
In dem jüngst veröffentlichten Aktionsplan wurden 22 Hauptaufgaben festgelegt, die in 298 konkrete Teilaufgaben ausgeführt werden. Gemäß dem Plan soll die Stadt Beijing sowohl das politische Umfeld und das Umfeld für innovative Existenzgründung erneuern, als auch das Investitions- und Handelsumfeld sowie die Kreditwürdigkeit und die gesetzgemäße Verwaltung verbessern. Wie der Direktor der Kommission für Entwicklung und Reform der Stadt Beijing, Tan Zhuxiang, bekräftigt, solle man bei der Verbesserung des Geschäftsumfelds vor allem durch neue Technologien und in der Verwaltung nach Effizienz streben. Nur dann könne die Effizienz der Dienstleistungen seitens der Regierung erhöht werden:
„Bei der Vertiefung der Reformen der Mechanismen für Handelsangelegenheiten soll beispielsweise die Gründung eines Unternehmens vereinfacht werden. Bis Ende 2018 soll die Dauer weniger als drei Tage betragen. Bis Ende 2020 soll die Zeit auf zwei Tage verkürzt werden. Das Konzept ‚alle Formalitäten an einem Schalter und Online-Service' für Dienstleistungen seitens der Regierung soll gefördert werden. Ein Internet-Portal soll dafür etabliert werden. Im laufenden Jahr sollen 80 Prozent der Verwaltungsverfahren für Prüfung und Genehmigung auf Stadt- und Bezirksebenen online erledigt werden können, während der Anteil bis 2019 und 2020 jeweils auf 90 Prozent und 100 Prozent erhöht werden soll."
Beijing wird auch ein offeneres Investitions- und Handelsumfeld gestalten, fügte Tan hinzu. In diesem Zusammenhang werde die Negativliste der Dienstleistungen weiterhin verringert und das Niveau der Handelserleichterung erhöht:
„Bezüglich der Lockerung des Marktzugangs wird Beijing neue Versuchszonen für die weitere Öffnung der Dienstleistungsbranche errichten. Das Verwaltungssystem ‚Inländerbehandlung vor dem Markteintritt plus Negativliste' für auswärtige Investoren wird zur Anwendung kommen. Zur Handelserleichterung werden die Verwaltung für die Ein- und Ausgangskontrolle beziehungsweise Quarantäne und das Zollamt weiter ineinander integriert werden. Dadurch sollen die Überprüfungsdauer und die Zahl der Aufsichtskontrollen beim Im- und Export effektiv reduziert werden. Vor Ende des laufenden Jahres soll die Dauer der Zollabfertigung um ein Drittel gesenkt werden."
Beijing wird zudem innovativen Existenzgründungen bessere Dienstleistungen anbieten, erklärte Tan Zhuxiang. International führende Institutionen und Inkubatoren für innovative Existenzgründung würden ermutigt, sich in Beijing anzusiedeln. Zudem werde ein Finanzgarantiefonds der Stadt Beijing errichtet. Die speziellen Organisationen und Institutionen für Technologiefinanzierung und die Zhongguancun-Bank sollten künftig den mittleren und kleinen Unternehmen bessere Finanzdienstleistungen anbieten. Gleichzeitig werde Beijing eine einheitliche öffentliche Datenbank für Kreditwürdigkeit etablieren und noch vor Ende 2020 die Gesetzgebung für die Vorschriften der sozialen Kreditwürdigkeit vollenden. Bis dahin werde das Projekt „Bürgerkredit" alle ständigen Bewohner abdecken, so der Direktor der Kommission für Entwicklung und Reform der Stadt Beijing.