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Gesetzentwurf über staatliche Aufsicht im Kampf gegen Korruption
  2018-03-13 16:27:18  cri


China verstärkt seinen Kampf gegen Korruption. Auf der ersten Tagung des 13. Nationalen Volkskongresses wurde am Dienstag ein Gesetzesentwurf für eine verstärkte staatliche Aufsicht zur Überprüfung vorgelegt. Der Gesetzentwurf regelt in erster Linie die Befugnisse der staatlichen Aufsichts- und Kontrollbehörden, die Vorschriften über einschlägige Verfahren und die Rechte der untersuchten Personen.

Li Jianguo, stellvertretender Vorsitzender des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses, bewertete die neue Gesetzgebung als äußerst erforderlich hinsichtlich der vor fünf Jahren eingeleiteten großangelegten Korruptionsbekämpfung in der Volksrepublik. Ziel sei es, die gesetzliche und organisatorische Aufsicht und Kontrolle über die Partei- und Staatsorgane zu vereinheitlichen.

Ein entsprechender Pilotversuch zur Reform des Aufsichtssystems wurde bereits Ende 2016 in Beijing sowie in der nordchinesischen Provinz Shanxi und der ostchinesischen Provinz Zhejiang eingeleitet. Die Aufsichtskomitees auf verschiedenen Ebenen bestehen aus dem Personal der lokalen administrativen Aufsichtsbehörden und der lokalen Staatsanwaltschaft. Der Vorteil derartiger Komitees soll darin liegen, die Führung der Aufsichts- und Kontrollbehörden zu konzentrieren, die Aufsicht besser zu koordinieren und in allen Organen und Institutionen flächendeckend umzusetzen.

Unter Aufsicht stehen dem Gesetzentwurf zufolge vor allem die Organe der KP Chinas, der Volkskongresse auf staatlicher und lokaler Ebene, der Regierungsbehörden, der Volksgerichte, der Staatsanwaltschaften, der Politischen Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes sowie der demokratischen Parteien. Unter Aufsicht stehen außerdem das Verwaltungspersonal der staatlichen Unternehmen, die Führungskräfte der Institutionen in den Bereichen Bildung, Forschung, Kultur, Gesundheit und Sportwesen sowie Verantwortliche in den Basisorganisationen der Bevölkerung.

In diesem Zusammenhang informierte der Vizevorsitzende Li Jianguo den NVK-Abgeordneten überdies über die Einzelheiten des zu überprüfenden Gesetzentwurfs. Zu den Vorschriften über die Haft von untersuchten Personen während des Aufsichtsverfahrens sagte er:

„Bei einer Haft von untersuchten Personen müssen die lokalen Aufsichtsbehörden den oberen Behörden einen Bericht zur Genehmigung vorlegen. Die Frist der Untersuchungs-Haft darf nicht länger als drei Monate sein. Binnen 24 Stunden müssen die Familienangehörigen der verhafteten Personen unterrichtet werden."

Yang Xiaodu, der Vize-Sekretär der Disziplinarkommission des ZK der KP Chinas, verwies auf die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsbehörden und Staatsanwaltschaft:

„Sollte man beim Aufsichtsverfahren feststellen, dass die untersuchten Personen kriminelle Verbindungen haben, dann wird der Fall der Staatsanwaltschaft übergeben. Diese wird dann eine entsprechende Anklage erheben. Sollte die Staatsanwaltschaft nach ihrer Überprüfung zu dem Schluss kommen, dass der Fall entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen den Anforderungen nicht genügt, kann sie den Fall zurückweisen."

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