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OVG und OVS betonen in Arbeitsberichten juristische Reform
  2015-03-13 11:10:11  CRI
Chinas Oberstes Volksgericht und Oberste Volksstaatsanwaltschaft haben am Donnerstag dem chinesischen Nationalen Volkskongress (NVK) ihre Arbeitsberichte vorgelegt. Beide Institutionen betonen, dass im Jahre 2015 Gerichte und Staatsanwaltschaften die juristischen Reformen stabil vorantreiben werden. In diesem Sinne soll die juristische Glaubwürdigkeit kontinuierlich erhöht werden, um allen Bürgern Vertrauen in eine gerechte Behandlung juristischer Belange zu geben.

Im Arbeitsbericht des Obersten Volksgerichts wird betont, dass die juristischen Reformen sich bereits in einer Schlüsselphase befänden. Vor allem das gerichtliche System werde maßgeblich reformiert, erklärt OVG-Präsident Zhou Qiang:

„Die Reform des Gerichtsverfahrens mit Urteilsfindung soll aktiv gefördert werden. Damit einher geht auch eine intensivierte Neugestaltung der Registrierung von Justizfällen, was die Schwierigkeiten in diesem Bereich systematisch lösen kann. Zudem sollen Petitionen vertieft reformiert und Mechanismen zur Wiederaufnahme bzw. Berichtigung von Unrechtmäßigkeiten, Rechtsbeugung und Justizirrtum, staatlicher Kompensation und Übernahme von Verantwortung vervollständigt werden."

Auch die Oberste Volksstaatsanwaltschaft nennt die Vertiefung der juristischen Reformen als eine wichtige Aufgabe in diesem Jahr, vor allem hinsichtlich der juristischen Verantwortung und beruflichen Absicherung von Mitarbeitern. Dazu Generalstaatsanwalt Cao Jianming:

„Das System der Volksinspektoren wird umfassend reformiert. Schwerpunktmäßig soll die Gesetzesvollstreckung bei der Anerkennung von Rechtsfällen durch die Staatsanwaltschaft, Inhaftierung, Einfrieren bzw. Beschlagnahme von Eigentum sowie bei der Anklage von Kriminalität am Arbeitsplatz stärker kontrolliert werden."

Die OVS hat gleichzeitig angekündigt, im laufenden Jahr mehrere Maßnahmen zur intensivierten Aufsicht juristischer Aktivitäten einzuleiten. Dazu gehöre beispielsweise die Anhörung der Staatsanwaltschaften durch Aufklärungsbehörden bei schweren Fällen und auch ein System zur Prüfung von Einsprüchen während Verhören in Landesteilen außerhalb des Prozessorts.

In beiden Arbeitsberichten wird einmal mehr der Kampf gegen die Korruption unterstrichen. Dazu noch einmal Generalstaatsanwalt Cao:

„2015 werden kriminelle Handlungen von Funktionären leitender Behörden und von Menschen in wichtigen Positionen fokussiert bekämpft. Vorzug haben Fälle, die Behörden betreffen mit erhöhter Befugnis vor allem in Finanzen und die über viel Kapital und Ressourcen verfügen. Zudem wird die Fahndung nach korrupten Beamten intensiviert, die sich mitsamt den eingenommenen Schmiergeldern ins Ausland abgesetzt haben. Sie sollen auf keinen Fall unbestraft auf freiem Fuß bleiben dürfen."

Im Arbeitsbericht des OVG steht dazu, dass der Verhörprozess gegen geflohene Beamte vervollständigt werden müsse. Parallel dazu müsse auch die Bestrafung von Schmiergeldgebern intensiviert werden.

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