Beijing
China will den ausländischen Zentralbanken in seiner Gesetzgebung beschränkte rechtliche Immunität gewähren. Das gesetzgebende Organ Chinas, der ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses, wird am Mittwoch über einen entsprechenden Antrag beraten.
Es ist heutzutage international üblich, dem Eigentum der ausländischen Zentralbanken beschränkte rechtliche Immunität zuzusichern. Wenn der Antrag angenommen wird, soll auch dem Grundgesetz der Sonderverwaltungszone Hongkong und Macao ein dementsprechender Anhang beigefügt werden.
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