China hat in diesem Monat neue Vorschriften zur Regelung der Geschäfte mit Sondererlaubnis erlassen. Darin wurden die speziellen Beschränkungen für auswärtige Geschäftsleute aufgehoben. Künftig sind auswärtige Geschäftsleute bei Geschäften mit Sondererlaubnis den Geschäftsleuten vom chinesischen Festland gleichgestellt.
Das Franchising ist eine moderne und international übliche Geschäftsart. Dabei kauft eine Vertragspartei, der Franchise-Nehmer, das fertige Geschäftskonzept der anderen Partei, des Franchise-Gebers. Der Franchise-Nehmer entrichtet dafür eine Gebühr an den Franchise-Geber. Zu den Vorleistungen des Franchise-Gebers zählen der Aufbau des Franchise-Systems und die Überlassung von Rechten zur Nutzung von Markennamen und Warenzeichen.
Bekannte Beispiele für Unternehmen, die Franchise-Geschäfte betrieben, sind die US-Fast-Foodkette "McDonalds" und der Einzelhandelskonzern "Wal-Mart".
In China wurden im Jahre 1997 die ersten Vorschriften zur Regelung von Franchise-Geschäften erlassen. Darin war aber nicht eindeutig geregelt, ob auswärtige Geschäftsleute Franchise-Geschäfte in China betreiben dürfen. Die fehlende gesetzliche Klarheit führte dazu, dass auswärtige Unternehmen in China eher Vorsicht walten ließen und andere Kooperationsformen wählten, anstatt selbst Franchising in China zu betreiben. Auf diese Weise konnten sie die gesetzlichen Beschränkungen umgehen.
Zur Erfüllung der Zusagen beim WTO-Beitritt vor drei Jahren hat das chinesische Handelministerium im Februar dieses Jahres neue Vorschriften zur Regelung der Geschäfte mit Sondererlaubnis in Kraft gesetzt und die gesonderten Beschränkungen für auswärtige Geschäftsleute in diesem Bereich aufgehoben. Pei Liang ist Generalsekretär der Chinesischen Gesellschaft für Kettengeschäfte, die als landesweite Organisation über die Geschäfte mit Sondererlaubnis waltet. Seiner Ansicht nach haben die neuen Vorschriften die besonderen Hindernisse für auswärtige Unternehmen beim Betreiben von Geschäften mit Sondererlaubnis in China aus der Welt geschafft.
"Nach dem Erlass der neuen Vorschriften sind Geschäfte mit Sondererlaubnis auch für auswärtige Geschäftsleute gesetzlich abgesichert. Auswärtige Unternehmen und insbesondere die Einzelhandelunternehmen können sich auf eindeutige gesetzliche Regelungen berufen."
Gemäß der neuen Vorschriften verfügen auswärtige Unternehmen beim Betrieb von Geschäften mit Sondererlaubnis über die gleichen Rechte wie Unternehmen des chinesischen Festlandes. Das betrifft sowohl die Gründungsvoraussetzungen als auch die Rechte und Pflichten. Für alle gleich sind zudem die Regelungen über die Verbreitung von Informationen und über Werbeaktionen. Somit wird in Zukunft ein fairer Wettbewerb zwischen Unternehmen des chinesischen Festlandes und auswärtigen Unternehmen gewährleistet sein.
Wie eine Vertreterin vom chinesischen Handelsministerium weiter mitteilte, zielen die neuen Vorschriften nicht nur auf eine weitere Öffnung des chinesischen Marktes nach außen, sondern auch auf die Unterbindung betrügerischer Aktivitäten unter dem Vorwand eines Geschäfts mit Sondererlaubnis. In diesem Zusammenhang soll das Vertragsrecht für Geschäfte mit Sondererlaubnis vervollkommnet, die Verwaltung der Informationsverbreitung intensiviert und täuschende Werbung verboten werden.
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