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(GMT+08:00) 2004-10-15 11:18:22    
Chinesisch-Deutsche Ausbildungszusammenarbeit im Rechtsbereich (2)

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Im Jahre 2002 wurde dann in Beijing an der Chinesischen Universität für Politik und Rechtswissenschaft ein zweites Chinesisch-Deutsches Rechtsinstitut gegründet. Unterstützt wird das Institut auch vom Deutschen Akademischen Austausch Dienst (DAAD). Ziel sei es, wie uns der Institutsleiter, Herr Prof. Mi Jian erklärte, die Kontakte, den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen Rechtskreisen beider Länder bei der Rechtsausbildung, Rechtsforschung sowie dem Aufbau des Gesetzsystems voranzutreiben. Und genau im Rahmen des Rechtsstaatsdialogs zwischen beiden Ländern sollten eine Reihe von chinesischen Spezialisten in deutschen Gesetzen ausgebildet werden.

Während dabei von nützlichen Erfahrungen Deutschlands für eine Vervollkommnung des chinesischen Gesetzsystems die Rede ist, spielen die beiden Rechtsinstitute natürlich auch die Rolle einer Brücke zwischen den Rechtswissenschaftlern beider Länder, die jeweiligen Rechtskulturen, politischen Systeme sowie Justizsysteme kennen zu lernen. Dazu der Rektor der Chinesischen Universität für Politik und Rechtswissenschaft, Prof. XU Xianming:

"Deutschland hat starken Einfluss auf das chinesische Rechtssystem. In der Geschichte konnte China nur über Japan das deutsche Rechtssystem kennenlernen. Wir freuen uns alle, dass wir heute keine Umwege zu machen brauchen, sondern dass wir uns direkt mit unseren Kollegen in Deutschland austauschen können."

Nicht nur Studenten, auch chinesische Beamte und Regierungsmitarbeiter haben heute mehr Möglichkeiten zum Einblick in das deutsche Rechtssystem. Ausbildungsprojekte mit chinesischen Partnern im juristischen Bereich führt zum Beispiel die Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) derzeit in China durch. In deren Rahmen sind bislang bereits mehr als 1.000 Beamte und Mitarbeiter des chinesischen Handelsministeriums und des Nationalen Volkskongresses ausgebildet worden.

Dazu Prof. Dr. Hinrich Julius, Leiter des Rechtsberatungsbüros der GTZ:

"Im Handelsministerium haben wir jüngere aufstrebende Führungskräfte ausgebildet, Gruppenleiter, Abteilungsleiter. Unsere Auszubildenden sind 26 bis 38 Jahre alt. ...Wir haben ganz zentral einen vier- bis fünfwöchigen Kurs im Rahmen einer dreimonatigen Parteischulung angeboten. Die Teilnehmer an den Schulungen sind vom Handelsministerium ausgewählt worden. Unsere Kursangebote beziehen sich auf Zivilrecht, Vertragsrecht, aber auch Company Law, also auf das Gesellschaftsrecht. Wir bilden sie aus in der Rechtsanwendung, ganz praktisch an Fällen des Vertragsrechts. Wir haben zudem auch Ausbildung vorgenommen für Mitarbeiter des Nationalen Volkskongresses. Wir haben große Symposien gemacht, vortragsbezogen gearbeitet aber auch kleine Workshops angeboten. Wir haben junge Mitarbeiter für ein Jahr zu einem Studium nach Europa geschickt. Dort haben sie eher abstrakte Rechtskenntnisse gewonnen, die dann hoffentlich später in ihre Arbeit einfließen werden."

Weiter teilte uns Prof. Dr. Julius mit, dass eine derartige Ausbildung weiterhin ein Arbeitsschwerpunkt der GTZ bleiben wird. Künftig will die GTZ nicht nur mit Ministerien, sondern auch mit jungen Richtern arbeiten. Zum Beispiel werde sie mit dem National Justice College bei der Ausbildung von Richtern zusammenarbeiten, so Prof. Dr. Julius.

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