(2) Erhebung einer Bildungssondergebühr
Hierbei handelt es sich um eine besondere politische Maßnahme des Staates zur Unterstützung der Primärbildung und um die zweitgrößte Geldquelle für die Bildung nach dem staatlichen Bildungsbudget. Besonders die in den ländlichen Gebieten erhobene Bildungssondergebühr ist die wichtigste Quelle für die Ausgaben der ländlichen Grund- und Mittelschulen. Nach den Bestimmungen des Staatsrats macht die Bildungssondergebühr in den ländlichen Gebieten 1,5% bis 2% des Pro- Kopf- Nettoeinkommens des Bauern vom jeweiligen Vorjahr aus und in den Städten 3% der drei Steuern (Gewebesteuer, Mehrwertsteuer und Verbrauchssteuer). Die erstere wird von der Gemeinderegierung erhoben, die letztere von der Steuerbehörde. Die Bildungssondergebühr hat seit ihrer Einführung 1987 die Bedingungen des Schulbetriebs in der Primärbildung und die Versorgung der Lehrer der von Einwohnern betriebenen Schulen verbessert und die Durchsetzung der neunjährigen Schulpflicht finanziell sichergestellt.
(3) Mechanismen zum Tragen der Kosten der nichtsschulpflichtigen Bildung
In den früheren Jahren war das Studium kostenlos. An die Stelle dieses Systems trat 1994 die Regelung, dass kein Schulgeld im Bereich der Schulpflicht zu zahlen und im nichtschulpflichtigen Bereich eine Gebühr zu entrichten ist, die einen bestimmten Prozentsatz der Bildungskosten ausmacht. Seit 1997 müssen alle Studenten eine Studiengebühr entrichten. Die Studiengebühr beträgt gegenwärtig 15% bis 20% der Ausbildungskosten der Studenten.
(4) Von Lehranstalten betriebene Unternehmen und Erwerbstätigkeit zur finanziellen Unterstützung des Schulbetriebs
Dass die Lehranstalten Unternehmen betreiben und das Studium mit zwischenzeitlicher entgeldlicher Erwerbstätigkeit organisieren, ist eine wichtige Maßnahme, ihrem Geldmangel abzuhelfen. Seit 1992 brauchen die Unternehmen der Schulen und Hochschulen keine Steuern mehr zu zahlen oder ihre Steuern sind reduziert worden. Zugleich hat man einen Zirkulationsfonds dieser Unternehmen geschaffen. Die Entwicklung der von Hochschulen und Schulen betriebenen Unternehmen hat nicht nur die Auffassung der Schulbetreibenden hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit des Schulbetriebs verändert, sondern auch die Verbindung von Produktion, Lehre und Forschung gefördert und die Überprüfung von Forschungsergebnissen in die Produktion beschleunigt. Die von den Hochschulen betriebenen High- Tech- Unternehmen haben eine gute wirtschaftliche Effizienz erzielt, und dies hat wiederum die Lehre gefördert.
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