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(GMT+08:00) 2004-09-10 11:30:38    
Bildung der nationalen Minderheiten 4

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Es besteht jedoch ein großer Abstand zwischen dem Entwicklungsstand der Nationalitätenbildung und dem der Bildung im ganzen Land. In den abgelegenen Regionen und den Grenzgebieten ist man konfrontiert mit den Problemen der unzureichenden Investition in das Bildungswesen, der großen Zahl der Kinder, die die Schule unterbrechen müssen, des niedrigen Niveaus der Lehrkörper und der ungenügenden Unterrichtsqualität. Das Bildungsministerium ist dabei, Pläne und Richtlinie zur Verbesserung der Nationalitätenbildung, vor allem der Elementarbildung in den von nationalen Minderheiten bewohnten Gebieten, auszuarbeiten und die Gesetzgebung in diesem Bereich möglichst schnell zu vervollständigen, um ein noch schnellere Entwicklung der Nationalitätenbildung zu gewährleisten. Gleichzeitig schenkt man dem Aufbau von Instituten und Hochschulen der Nationalitäten und der Lehrerausbildung große Beachtung und fördert die Durchsetzung der neunjährigen Schulpflicht in den Nationalitätengebieten.

Verwaltungsstruktur und Schultypen der Nationalitätenbildung

Dem Ministerium für Bildungswesen untersteht die Abteilung der Nationalitätenbildung, deren Aufgabe es ist, die Nationalitätenbildung zu leiten und zu koordinieren, den Gebrauch von zwei Sprachen (Chinesisch und die Sprache einer nationalen Minderheit) im Unterricht und in den Lehrbüchern einheitlich zu planen und anzuleiten sowie die Unterstützung aller Bereiche für die Bildung in den Nationalitätengebieten zu koordinieren. Den Bildungsbehörden der Provinzen (autonomen Gebiete und regierungsunmittelbaren Städte) unterstehen entsprechende Organe, die ausschließlich bzw. neben anderen Arbeiten für die Nationalitätenbildung zuständig sind.

Der Staatlichen Kommission für Ethnische Angelegenheiten untersteht eine Bildungsabteilung, die die Aufgabe hat, die wichtigen Fragen bei der Reform und Entwicklung der Nationalitätenbildung zu studieren, bei der Ausarbeitung von Richtlinien und Plänen mitzuwirken, Vorschläge für die Entwicklung der Nationalitätenbildung zu unterbreiten und sich im Zusammenwirken mit der verantwortlichen Bildungsbehörde für die Unterstützung aller die Nationalitätenbildung betreffenden Angelegenheiten einzusetzen.

Die Bildungsorgane in den Regionen mit nationaler Autonomie verwalten das örtliche Bildungswesen selbständig. Sie haben das Recht, in Übereinstimmung mit den betreffenden Vorschriften den örtlichen Bildungsplan zu bestimmen, Lehranstalten zu gründen und über die Einrichtung, das Schulsystem, die Form, den Lehrinhalt und den Sprachgebrauch der Lehranstalten sowie über deren Ausbildungsziele und Aufnahmeverfahren zu entscheiden.