Seit Anfang der 90er Jahre führt die Bildungsbehörde die Ausbildung von autistischen, geistig in hohem und mittlerem Grade zurückgebliebenen und mehrfach behinderten Kindern sowie diesbezügliche Forschungen durch. Kindergärten und Vorschulklassen von Grundschulen einiger Gebiete nehmen behinderte Kinder auf. Allerorts entfalten sich die arbeitstechnische Ausbildung und die Berufsbildung der blinden, taubstummen und geistig zurückgebliebenen Kinder im Anschluss an die Schulpflicht. Die neunjährige Schulpflicht für diese Kinder ist in den großen und mittelgroßen Städten sowie in den wirtschaftlich entwickelten Regionen realisiert. Die technische Sekundarbildung der blinden, tauben und körperbehinderten Jugendlichen sowie die Oberschulbildung und Hochschulbildung der blinden und tauben Jugendlichen entwickelten sich in den letzten zehn Jahren. Das Bildungsministerium forderte die Hochschulen und Oberschulen sowie die Fachschulen und technischen Schulen auf, bei der Aufnahmeprüfung die Bewerber mit entsprechenden Bedingungen nicht wegen ihrer Behinderung von der Zulassung auszuschließen. 1999 gab es im ganzen Land 1520 Schulen für Blinde, Taubstumme und geistig Zurückgebliebene. An den Sonderschulen und den allgemeinen Schulen lernten 370 000 behinderte Schüler.
Schulbetriebs- und Verwaltungssystem der Sonderschulbildung
Die Bildung der behinderten Kinder und Jugendlichen gehört zur Elementarbildung. Sie untersteht der Verwaltung der Lokalregierungen. In diesem Bereich kooperieren Bildungsbehörden, Abteilungen für zivile Angelegenheiten und Arbeitsämter sowie Planungs- und Finanzbehörden arbeitsteilig, unterstützt durch alle Gesellschaftskreise. Die Einrichtungen für die Sonderschulbildung sind die von der Regierung bzw. von Betrieben und Institutionen organisierten sowie von gesellschaftlichen Körperschaften oder auch einzelnen Bürgern betriebenen Schulen für die behinderten Kinder zur Erfüllung der Schulpflicht, die den allgemeinen Schulen angeschlossenen Sonderklassen und die Sonderschulen für die berufliche Ausbildung.
Unterrichtsfächer und Lehrbücher der Sonderschulbildung
Auf dem Lehrplan der Ganztagsblindenschulen stehen moralische Erziehung, Chinesisch, Mathematik, Primärerkenntnis, Naturkunde, Gesellschaftskunde, Sport, Musik, Handarbeit, Anleitung zum Leben und körperliche Arbeit. In den Taubstummenschulen werden die folgende Fächer unterrichtet: ideologisch-moralische Erziehung, Chinesisch, Mathematik, Allgemeinwissen, Rhythmik, Sport, Malen, Handarbeit und Berufstechnik. Die Schulen für geistig zurückgebliebene Kinder haben die Fächer Allgemeinwissen, Chinesisch, Mathematik, Musik, Zeichnen und Handarbeit, Sport und Arbeitsfertigkeiten.
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