Entwicklung der Sonderschulbildung
Vor der Gründung der Volksrepublik China gab es im ganzen Land 42 Blindenschulen und Taubstummenschulen sowie Schulen für Blinde und Taubstumme. Sie wurden zum großen Teil von Privatpersonen betrieben und hatten Wohlfahrtscharakter. 1951 legte die chinesische Regierung fest, dass die Lokalregierungen aller Ebenen Schulen für Blinde und Taubstumme einrichten mussten. Damit wurde die Sonderschulbildung in das staatliche Bildungssystem aufgenommen und den Behinderten das gleiche Recht auf Bildung zugestanden. Nach 1953 nahmen die Blinden- und Taubstummenschulen auch die beruflich-technische Ausbildung in ihren Unterrichtsplan auf. 1979 richtete die Stadtregierung Shanghai in den Bezirken Changling, Jingan und Hongkou 12 Nachhilfeklassen mit jeweils 12 geistig leicht zurückgebliebenen Schülern jüngerer Jahrgänge ein . es handelte sich um die erste Schulbildung geistig zurückgebliebener Kinder in China.
Anfang der 80er Jahre bezog das Bildungsministerium die Bildung Blinder und Taubstummer in den Plan der allgemeinen Volksbildung ein und begann damit, Blinden- und Taubstummenschulen planmäßig, aktiv und umsichtig zu entwickeln, pädagogische Schulen und Fortbildungsschulen für Lehrer an Sonderschulen einzurichten, die beruflich-technische Sekundarbildung Blinder und Taubstummer in den Großstädten zur Regel zu machen und talentierte Blinde und Taubstumme besonders zu fördern. Außerdem hat die Regierung Forschungsinstitute für die Sonderbildung eingerichtet.
Chinas Grundgesetz, das "Gesetz der Volksrepublik China über die Behindertenabsicherung", das "Gesetz über die Schulpflicht der Volksrepublik China" und das "Bildungsgesetz der Volksrepublik China" enthalten spezielle Artikel über die Bildung Behinderter. Ferner sind konkrete Bestimmungen über vorschulische Erziehung. Schulpflicht und Berufsbildung der Behinderten in den "Regeln für die Bildung der Behinderten" verankert. Der Kurs für die weitere Entwicklung der Sonderbildung ist es, den Schwerpunkt auf die Primärbildung und die beruflich-technische Ausbildung aller Art zu legen, die vorschulische Erziehung tatkräftig zu entfalten und allmählich die Sekundar- und Hochschulebildung zu entwickeln. Infolge der großen Zahl der behinderten Kinder und der schwachen Basis der Sonderbildung ist die Durchsetzung dieser Pläne in verschiedenen Gebieten allerdings mit Schwierigkeiten konfrontiert.
|