Das "Gesetz über die Schulpflicht der Volksrepublik China" vom April 1986 sieht eindeutig vor, dass China die neunjährige Schulpflicht durchführt und dass "alle Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr ungeachtet ihres Geschlechts, ihrer Nationalität und Rasse zur Erfüllung der Schulpflicht in den festgelegten Jahren eingeschult werden müssen". Das Ministerium für Bildungswesen unterbreite konkrete anleitende Grundsätze über das System der neunjährigen Schulpflicht, das Einschulungsalter und die Schuldauer, die Anlage der Schulen und die Norm dis Schulbetriebs, den Bildungsfonds und den Einsatz der Grundeinrichtungen sowie über Lehrkräfte und die Verwaltungsstruktur. Ferner wurde das Prinzip der Anpassung an die östliche Gegebenheit, der Anleitung entsprechend den Schularten und der schrittweisen Durchsetzung ausgearbeitet. Ende 1987 erstellten alle Provinzen, regierungsunmittelbaren Städte und autonomen Gebiete nacheinander ihre Pläne zur Durchführung der neunjährigen Schulpflicht.
Seit Beginn der 90er Jahre ist die Standortverteilung der Grundschulen im ganzen Land vernünftiger geworden, ein Netz für die Einschulung der Kinder in naher Umgebung hat sich herausgebildet. Die Bedingungen des Schulbetriebs haben sich verbessert. Doch die große Bevölkerungszahl, die schwache Wirtschaftsgrundlage und der unzureichende Bildungsfonds bleiben die Hemmnisse für die Durchsetzung der neunjährigen Schulpflicht. Die chinesische Regierung betrachtet die Durchsetzung der neunjährigen Schulpflicht und die grundsätzliche Beseitigung des Analphabetentums unter den Jugendlichen und Erwachsenen weiterhin als das Allerwichtigste bei der Bildungsentwicklung und schenkt ihnen große Beachtung.
Der von der chinesischen Regierung 1994 bekanntgegebene "Grundriss zur Reform und Entwicklung des chinesischen Bildungswesens" sieht vor, dass man die neunjährige Schulpflicht im ganzen Land in drei Gruppen durchsetzen soll: zuerst in den wirtschaftlich entwickelten Gebieten, dann in den Gebieten im mittleren Entwicklungsstand und zuletzt in den wirtschaftlich rückständigen Gebieten. Um dieses Ziel zu erreichen, führen das Bildungsministerium und das Finanzministerium seit Mitte 1995 gemeinsam das "Staatliche Projekt Schulpflicht in den armen Gebieten" durch. Dieses bisher umfangsreichste Bildungsprojekt zur Unterstützung der armen Gebieten mit der höchsten Investition der zentralen Finanzbehörde betreffen die armen Kreise auf Staats- und Provinzebene von 21 Provinzen, Städten und autonomen Gebieten. Der Investitionsumfang der zentralen und örtlichen Behörden beträgt 11.6 Milliarden Yuan (1,434 Milliarden US-Dollar).
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