Verwaltungssystem der vorschulischen Erziehung
In der Kleinkindererziehung wird das Verwaltungssystem "Zuständigkeit der Lokalbehörden, Verwaltung auf verschiedenen Ebenen und Verantwortung bei einer Arbeitsteilung der betreffenden Abteilungen" praktiziert. Neben den Bildungsbehörden sind die Abteilungen aller Regionen für Gesundheitswesen, Planung, Finanzwesen, Personalangelegenheiten und Umwelt an der betreffenden Arbeit beteiligt. Die Bildungsbehörden der Mehrheit der Provinzen, autonomen Gebiete und regierungsunmittelbaren Städte haben ein für die vorschulische Erziehung zuständiges Verwaltungsorgan mit hauptberuflichen Mitarbeitern eingerichtet. Außerdem gibt es ein System der Qualitätsbewertung der vorschulischen Erziehung im ganzen Land.
Inhalt der vorschulischen Erziehung
Der Kindergarten verbindet Betreuung und Erziehung miteinander und erzieht die Kinder zur körperlichen, geistigen, moralischen und ästhetischen Entwicklung. Entsprechend der Lern- und Betätigungskategorie umfasst die erzieherische Arbeit gesundheitliche, gesellschaftliche, wissenschaftliche, sprachliche und künstlerische Aspekte. Bezüglich der Gesundheit stehen die Stärkung der körperlichen Konstitution der Kinder und die Förderung einer gesunden Lebens- und Verhaltensweise im Mittelpunkt. Im gesellschaftlichen Aufgabenfeld geht es darum, die Selbstachtung und das Selbstvertrauen der Kinder zu stärken, sie zur Sorge für andere und zu einer freundlichen Haltung den Mitmenschen gegenüber zu erziehen und eine insgesamt gesunde Charakterbildung zu fördern. Im wissenschaftlichen Aufgabenbereich steht das Wecken der Neugier und des Forschungsinteresses im Vordergrund. Die Aufgabe im sprachlichen Bereich besteht darin die Aktivität der Kinder bei der sprachlichen Kommunikation zu steigern und ihre Sprachfähigkeit zu entwickeln. Aufgabe im künstlerischen Bereich ist es, die Empfindungen der Kinder zu bereichern und ihr Interesse sowie ihre Fähigkeit, das Schöne wahrzunehmen und auszudrücken, zu fördern.
Bedingungen für Kindergartenbetrieb und Lehrkräfte
Zwischen den 50er und 70er Jahren hatte der Kindergarten Wohlfahrtscharakter. Seine Ausgaben wurden aus dem staatlichen Etat bestritten, doch zugleich befürwortete die Regierung, dass Betriebe, Staatsämter, gesellschaftliche Vereinigungen, Einwohnerkomitees sowie ländliche Gemeinden und Ortschaften Mittel zum Betreiben von Kindergärten waren aufbrachten. Die Träger solcher Kinderfärten waren für deren Gebäude und Einrichtungen sowie für die Gehälter der Kindergärtnerinnen und die laufenden Ausgaben verantwortlich, und die Eltern entrichteten nur geringe Beiträge für die Betreuung und Verpflegung der Kinder. Manche von den Betrieben für ihre Belegschaften eingerichtete Kindergärten erhoben auch gar keine Gebühren. Seit Anfang der 90er Jahre gilt, dass die vorschulische Erziehung vom Staat, den Kollektiven und den Bürgern gemeinsam getragen wird und dass die Träger der städtischen und ländlichen Kindergärten die Mittel selbst aufbringen und von den Eltern eine angemessene Gebühr erheben.
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