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(GMT+08:00) 2004-03-22 16:26:41    
Verstärkter Schutz der natürlichen Sehenswürdigkeiten

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Die Welterbekonferenz wird im Juni in der berühmten Parkstadt Suzhou in Ostchina stattfinden. Dazu kündigte das chinesische Bauministerium an, dass in China in diesem Jahr die natürlichen Sehenswürdigkeiten verstärkt geschützt werden sollen. Zugleich werde die Verwaltung des natürlichen Erbes verbessert. So würden in einigen Sehenswürdigkeitszonen nationalen Ranges Verwaltungsmechanismen aufgebaut, die internationalen Standards entsprechen. Dabei solle zugleich erprobt werden, den Schutz der natürlichen Ressourcen in Einklang zu bringen mit der Entwicklung der lokalen Wirtschaft.

Außerdem sollen noch in diesem Jahr neue Gesetze zur Verwaltung der natürlichen Sehenswürdigkeitszonen vorgelegt werden. :

Bei natürlichen Sehenswürdigkeitszonen handelt es sich um landschaftlich einzigartige und unersetzbare Ressourcen. Mittlerweile sind in China rund 700 Landschaftsgebiete zu derartigen Sehenswürdigkeitszonen erklärt worden, etwa 30 Prozent davon im nationalen Rang. 19 Zonen wurden von der UNESCO in die Liste des Erbes der Menschheit aufgenommen.

Im vergangenen Jahr war in China damit begonnen worden, die natürlichen Sehenswürdigkeitszonen wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuversetzen. Dabei wurden insbesondere diverse Gebäude und Anlagen abgerissen, die dem Charakter der Naturschutzgebiete zuwiderliefen. Dazu sagte Vize-Bauminister Qiu Baoxing, für einige dieser natürlichen Sehenswürdigkeiten in China würden nunmehr international geltende Regeln eingeführt, um zu erproben, wie sowohl der Schutz der natürlichen Ressourcen als auch die Entwicklung der lokalen Wirtschaft gefördert werden können:

"Durch die Sonderverwaltung soll die Grenze zwischen Unternehmen und Regierung deutlich gemacht werden. Die Regierung ist für die Ausarbeitung der Gesetze zum Schutz und zur Planung der natürlichen Ressourcen verantwortlich. Der konkrete Betrieb in den Zonen, z.B. Verwaltung der Wohnhäuser, Aufforstung, Hotels und Kaufhäuser, soll unter der Kontrolle der Regierung auf dem Wege der Sonderverwaltung durch Unternehmen auf Vertragsbasis erfolgen."

Damit unterstehe die Verwaltung der natürlichen Sehenswürdigkeitszonen weiter der Regierung, die Bewirtschaftung erfolge aber durch kommerzielle Unternehmen im Auftrag der Regierung. Diese eindeutige Trennung vermeide auch Interessenskonflikte. Das chinesische Bauministerium werde 10 Prozent der Sehenswürdigkeiten nationalen Ranges als Probefelder auswählen und dort das Verfahren testen. Zugleich werde man in diesem Jahr dazu übergehen, die Sehenswürdigkeitszonen durch Satellitenfernerkundung zu kontrollieren. Wenn sich dabei zeige, dass die Situation in einer dieser Zonen schwer gestört werde, führe dies zum Verlust der Einstufung als natürliche Sehenswürdigkeit nationalen Ranges.

Zu den noch in diesem Jahr zu erwartenden neuen Gesetzen über die natürlichen Sehenswürdigkeitszonen sagte der stellvertretende Bauminister Qiu Baoxing:

"Die Ressourcen der natürlichen Sehenswürdigkeitszonen sind selten. Deshalb sollen wir diese wenigen und unregenerierbaren Ressourcen durch verstärkte Maßnahmen schützen. Die Hauptarbeit derzeit ist Gesetzgebung, um einen rechtlichen Rahmen für den Erhalt zu schaffen. Damti wird es dann auch möglich sein, Verstöße zu bestrafen."

Außerdem arbeiten die chinesischen lokalen Gesetzgebungsorgane derzeit daran, die geltenden Verordnungen zum Schutz und zur Verwaltung der lokalen Sehenswürdigkeitszonen zu überarbeiten. In einigen Provinzen wie Yunnan, Anhui und Sichuan, in denen sich viele natürliche Sehenswürdigkeitszonen befinden, sind bereits entsprechende Schutzvorschriften veröffentlicht worden.