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(GMT+08:00) 2004-03-15 17:37:45    
Verankerung der Menschenrechte in der Verfassung markiert neue Entwicklungsphase der Menschenrechte in China

CRI
Der Nationale Volkskongress hat auf seiner gerade beendeten Jahrestagung eine Veränderung der Verfassung angenommen. Damit ist erstmals der Begriff „Menschenrechte" in die Verfassung aufgenommen worden. Experten vertreten dazu die Auffassung, dass es sich hier um einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg der Entwicklung der Menschenrechte in China handelt. Die Überarbeitung der Verfassung wird auf die weitere Entwicklung des chinesischen Menschenrechteswesens weitreichende Einflüsse ausüben. Näheres darüber im folgenden Beitrag.

In der revidierten Verfassung ist nunmehr klar festgelegt: „Der Staat respektiert und schützt die Menschenrechte." Dazu meint der Vizedirektor der chinesischen Menschenrechts-Studiengesellschaft, Dong Yunhu, die Einführung des Begriffs „Menschenrechte" habe nicht nur die konstitutionelle Garantie für die Menschenrechte in China vervollkommnet, sondern auch eine breite Perspektive für die Entwicklung des chinesischen Menschenrechtswesens geschaffen. Er sagte:

„Die Aufnahme der Festlegung, 'der Staat respektiert und schützt die Menschenrechte ' in die Verfassung ist von großer Bedeutung. Es ist das erste Mal in der Geschichte der chinesischen demokratischen konstitutionellen Politik sowie der Menschenrechtsentwicklung, dass die „Menschenrechte" von einem politischen Begriff zu einem gesetzlichen Konzept erhöht worden sind. Respektierung und Schutz der Menschenrechte werden ebenfalls von einer Politik der Regierung zu einem grundlegenden Prinzip des Grundgesetzes des Landes entwickelt. Dies bietet für eine weitere Umsetzung des Prinzips „Respektierung und Schutz der Menschenrechte" durch die Regierung und das Volk eine wirksame konstitutionelle Garantie. Die Bestimmung 'Respektierung und Schutz der Menschenrechte' in der Verfassung dient einer Entwicklung des chinesischen Menschenrechtswesens."

Im Verlauf der Verfassungsrevidierung ist der Begriff „Menschenrechte" zum ersten Mal in die Verfassung aufgenommen worden. Dies sollte allerdings nicht zu der Annahme verleiten, dass die konstitutionelle Garantie der chinesischen Menschenrechte erst mit dieser Verfassungsrevidierung begonnen hat. Dazu wies Professor Tian Dan von der Beijing-Universität darauf hin, dass die chinesische Verfassung schon immer die Rechte der Bürger repräsentiert und garantiert habe. Wörtlich sagte er:

„Die erste Verfassung der Volksrepublik China wurde 1954 erlassen. Im Hauptprogramm wurde festgelegt, dass „alle Rechte des Landes dem Volk gehören". Zudem wurden in einem speziellen Kapitel die politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Rechte der Bürger festgeschrieben. In der ganzen Verfassung wurden das Prinzip und der Geist der Respektierung und des Schutzes der Menschrechte verkörpert. Die 1982 angenommene gegenwärtige Verfassung hat die Inhalte über „grundlegende Rechte und Pflichten der Bürger" weiter nach vorne gerückt, was die Position der Menschrechte in der Verfassung erhöht hat. Die Inhalte in diesem Kapitel sind auch von ursprünglich einem guten Dutzend auf gegenwärtig mehr als 20 Klauseln vermehrt worden. Damit ist der Umfang des Menschenrechtsschutzes ausgebaut worden. Daraus kann man sehen, dass die Menschrechte in China schon immer von der Verfassung sichergestellt worden sind."

Prof. Tian Dan sagte dazu weiter, obwohl in den Verfassungen vieler Länder der Welt der Schutz der Menschenrechte festgelegt werde, hätten wenige Länder den Begriff „Menschenrechte" direkt in die Verfassung aufgenommen. Bei der Revidierung der chinesischen Verfassung sei nicht nur das Prinzip „der Staat respektiert und schützt die Menschenrechte" in die Verfassung aufgenommen worden, sondern es seien auch einige wichtige Vorschriften zur Gewährleistung der Rechte der Bürger hinzugefügt worden. Dies kennzeichne, dass China in einem noch größeren Umfang das Menschenrechtswesen noch tatkräftiger wahren und fördern werde.

Experten vertreten die Meinung, dass mit der Aufnahme des Begriffs „Menschenrechte" in die Verfassung weitere Gesetze und Vorschriften in China ebenfalls reguliert bzw. vervollkommnet würden. Damit könnte ein noch kompletteres juristisches System für den Schutz der Menschenrechte in China gebildet werden.

Der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses will in den nächsten 5 Jahren rund 60 Gesetzentwürfe überprüfen, darunter Gesetze zur Verantwortlichkeit bei Rechtsverletzungen, zur sozialen Absicherung und zur Sozialhilfe sowie ein Gesetz über den Arbeitsvertrag. Sie haben allesamt enge Verbindungen mit den Menschenrechten.

Zudem meinen die Experten, mit der Verankerung der Menschenrechte in der Verfassung würden menschenrechtsbetreffende gesellschaftliche Probleme wie Wiederbeschäftigung der freigesetzten Arbeiter und Angestellten noch sorgfältiger behandelt. Zudem diene es dazu, das Bewusstsein der chinesischen Bevölkerung in diesem Bereich weiterhin zu verstärken.