Die Reform des Finanzsystems gilt gegenwärtig als eine der wichtigsten Aufgaben der chinesischen Regierung. Im Kern geht es darum, die staatseigenen Geschäftsbanken in Aktien-Gesellschaften umzuwandeln, um ihre Konkurrenzfähigkeit zu erhöhen. Gleichzeitig wird dieser Prozess durch Probleme wie faule Kredite beeinträchtigt. Ministerpräsident Wen Jiabao hat vor kurzem in seinem Rechenschaftsbericht an die Jahrestagung des Nationalen Volkskongresses die Entschlossenheit der Zentralregierung bekräftigt, die erforderlichen Reformen zu vollenden.
Am Donnerstag gaben nun zwei ranghohe Finanzexperten auf einer Pressekonferenz in Beijing Erläuterungen und Antworten auf Journalistenfragen zur Reform der staatseigenen Banken.
Mehr dazu im nun folgenden Bericht:
Seit langem unterstehen der chinesischen Zentralregierung vier staatseigene Geschäftsbanken. Ihr Kapitalvermögen macht rund 56% des Gesamtkapitals aller landesweiten Finanzinstitutionen aus. Gleichzeitig handelte es sich bei diesen vier Banken nicht um reine Geschäftsbanken, weil sie im Planwirtschaftsystem keine betriebswirtschaftliche Autonomie hatten. Jede dieser vier Banken trägt aus dieser Zeit an einer beträchtlichen Erblast fauler Kredite. Dies beeinträchtigt zugleich die weitere Optimierung der gesamten Umwelt und Qualität der chinesischen Wirtschaft.
Um die Umstrukturierung der vier staatseigenen Banken zu fördern, hatte die Zentralregierung vor kurzem 45 Milliarden US-Dollar aus der Devisenreserve zur Entschuldung von zwei der vier Geschäftsbanken bereitgestellt. Damit sollte die Kapitalausstattung verbessert und so der Börsengang der beiden Banken ermöglicht werden. Dies wiederum bildet die Voraussetzung dafür, dass die Banken ihren Kapitalbedarf künftig am Finanzmarkt decken können. Und genau in dieser Richtung verläuft die Umstrukturierung der staatseigenen Banken in Aktien-Geschäftsbanken. Zugleich will die Regierung mit dieser Maßnahme Erfahrungen für die weiteren Reformen sammeln.
Während das Ziel der Umwandlung der staatlichen Banken in Aktiengesellschaften feststeht, wird im In- und Ausland eine Frage mit großer Aufmerksamkeit verfolgt: Wird die Regierung im Zuge der Umwandlung der Banken auf ihre Kontrollbefugnisse für die 4 Hauptbanken verzichten? Eine klare Antwort auf diese Frage hat die Zentralregierung nämlich bislang noch nicht gegeben.
Dazu meint Dr. Zhang Bin vom Welt- Wirtschafts- und ?Politikforschungsinstitut der Chinesischen Akademie der Sozialwissenschaften, die Regierung werde größter Aktieninhaber dieser Banken sein. Wörtlich sagte er: „Die staatseigenen Geschäftsbanken in China unterscheiden sich von denen im Ausland. Die staatseigenen Banken in China erfüllen neben den allgemeinen Funktionen von Banken auch staatliche Aufgaben. So obliegt es ihnen, die Staatswirtschaft zu stabilisieren, insbesondere durch die Stabilisierung der Makrowirtschaft sowie die Werterhaltung der Spareinlagen der Bürger. Bei der Umwandlung werden nichtstaatliche Aktien eingeführt hauptsächlich mit dem Ziel, die Effizienz zu erhöhen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass in kurzer Zeit chinesische Volkswirtschaftskontrollbehörden auf die Verwaltung auf die staatseigenen Kommerzbanken verzichten würden. "
Seit Jahren gehört die Finanzkontrolle zu den schwachen Kettengliedern im chinesischen Finanzsystem. Deshalb wird die effiziente Umgang mit dem bislang vor allem staatlichen Kapital von allen mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Im vergangenen Jahr war eine Kommission für die Bankenaufsicht gegründet worden. Deren Vorsitzender Liu Mingkang sagte am Donnerstag vor der Presse, seine Organisation werde strenge Kontrollen ausüben:„Bei der Ablösung und Beseitigung der faulen Kredite muss bei den Probebanken eine strikte Verantwortlichkeit praktiziert werden. Es gilt, eventuelle Risiken im Verlauf der Reform Richtung Aktiengesellschaft zu vermeiden. Das gilt insbesondere für zwei Bereiche: Erstens müssen diejenigen, die faule oder geplatzte Kredite verantwortlich sind, dafür zur Verantwortung gezogen werden. Zweitens muss dafür gesorgt werden, dass Unternehmen, denen Kredite gegeben wurden, diese nicht während der Reform automatisch erlassen werden."
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