Die Geschäftsordnung des NVK sieht hierzu folgendes vor:
Auf der ersten Sitzung des Präsidiums werden die ständigen Vorsitzenden und einige Mitglieder des Präsidiums als Exekutivvorsitzende gewählt. Sie haben die Aufgabe den Vorsitz bei der Tagung des NVK zu führen. Darüber hinaus werden auf der ersten Sitzung des Präsidiums die stellvertretenden Generalsekretäre ernannt, Beschlüsse über die Tagesordnung und die Abstimmungsmethode für Anträge gefasst. Des weiteren wird ein Ausschlußdatum für die Unterbreitung von Anträgen durch die Abgeordneten sowie die Namensliste der Teilnehmer der Tagung, mit Ausnahme derer, die nach dem Gesetz an der Tagung teilnehmen müssen, festgelegt.
Das Präsidium des NVK hat folgende Amtspflichten: 1) Es muß die Kandidaten für die Leitung der Staatsorgane, die von der Tagung des NVK gewählt werden müssen, nominieren und Mit Zustimmung der absoluten Mehrheit der Abgeordneten die offiziellen Kandidaten festlegen. 2) Es muß darüber entscheiden, ob die Anträge des Präsidiums, des Ständigen Ausschusses des NVK, der Sonderkommissionen des NVK, des Staatsrats, der Zentralen Militärkommission, des Obersten Volksgerichts und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft, die in die Zuständigkeit des NVK fallen, den verschiedenen Delegationen oder den betreffenden Sonderkommissionen zur Überprüfung vorgelegt werden. Das Präsidium diskutiert die Überprüfungsberichte und entscheidet, ob sie der Tagung zur Abstimmung vorgelegt werden. 3) Das Präsidium hat die Pflicht, darüber zu entscheiden, ob Anträge, die von einer Delegation oder einer Gruppe von mindestens 30 Abgeordneten unter einem gemeinsamen Namen unterbreitet werden und die in die Zuständigkeit des NVK fallen, in die Tagesordnung der Tagung aufgenommen werden, oder ob diese zuerst den betreffenden Sonderkommissionen zur Überprüfung vorgelegt werden, um anschließend über eine Aufname in die Tagesordung der Tagung zu entscheiden. 4) Das Präsidium der Tagung des NVK hat die Pflicht, die verschiedenen Delegationen zu organisieren, die in der Tagesordnung stehenden Anträge zu überprüfen und über die Überprüfungsverfahren für die Abberufungs- und Interpellationsanträge, die von den Delegationen und Abgeordneten während der Tagung des NVK gestellten werden, zu entscheiden. Außerdem legt es die Wahl- und Abstimmungsformen fest, bestimmt auf der Sitzung des Präsidiums, an der die Delegationsleiter teilnehmen, ob die Tagungen geheim einberufen werden und entscheidet während der Tagung darüber, ob Abgeordnete verhaftet oder strafrechtlich verfolgt werden müssen.
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