Die Leiter und Vizeleiter der Delegationen des NVK werden gemäß der Geschäftsordnung des NVK auf den Plenartagungen der verschiedenen Delegationen gewählt; sie müssen NVK-Abgeordnete sein.
Der Leiter einer Delegation hat die Pflicht, die Plenartagung der Delegation einzuberufen und zu leiten, wobei die Vizeleiter den Leiter unterstützen. Im allgemeinen ist der Delegationsleiter ebenfalls Mitglied des Präsidiums, nimmt an den Sitzungen des Präsidiums teil und ist dafür verantwortlich, die Mitglieder seiner Delegation über Beschlüsse und Stellungnahmen des Präsidiums zu informieren. Er kann auf den Sitzungen des Präsidiums oder auf der Plenartagung des NVK im Namen seiner Delegation zu Anträgen Stellung nehmen.
Zur Gruppenbildung sieht die Geschäftsordnung des NVK vor: Eine Delegation kann in Gruppen eingeteilt werden. Die Gruppen, die nach den Gebieten innerhalb einer Provinz eingeteilt werden, setzen sich aus 10-30 Mitgliedern zusammen. Delegationen mit einer geringerer Abgeordnetenanzahl werden nicht in Gruppen unterteilt. Dies betrifft die Delegationen aus Tibet, Qinghai, Gansu, Ningxia und Taiwan. Auf der Gruppensitzung werden Gruppenleiter gewählt. Durch die Gruppensitzungen haben die Abgeordneten die Möglichkeit, zu sämtlichen Anträgen ihre Meinung zu äußern.
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