Die Wähler lassen sich in ihrem jeweiligen Wahlgebiet registrieren. Diese Registrierung ist langfristig gültig.
Vor jeder Wahl werden die Wähler, die nach der letzten Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben, und die, deren politische Rechte nach der Abgeltung einer Strafe wiederhergestellt worden sind, registriert. Die Wähler, die nach der Registrierung vom ehemaligen Wahlgebiet in andere Gebiete umgezogen sind, werden in die Namensliste der Wähler der neuen Wahlgebiete aufgenommen. Die Wähler, die gestorben sind, oder denen die politischen Rechte gesetzlich aberkannt wurden, werden aus der Namenliste der Wähler gestrichen.
Personen, die aufgrund geistiger Erkrankung nicht in der Lage sind ihr Wahlrecht auszuüben, werden nach Bestätigung durch das zuständige lokale Wahlkomitee nicht in die Namensliste der Wähler aufgenommen.
Die Namensliste der Wähler soll 20 Tage vor der Wahl bekanntgegeben werden. Die Wähler nehmen mit einem Wahlzettel an der Wahl teil.
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