Die Anzahl der NVK-Abgeordneten der VBA wird durch den Ständigen Ausschuss des NVK entschieden.
Die Abgeordnetenplätze der jeweiligen Hauptabteilungen und Militärbezirken der VBA sowie des Amtes der Zentralen Militärkommission werden durch das Wahlkomitee der VBA verteilt.
Über die Anzahl der Abgeordneten der lokalen Garnisonen in den Volkskongressen von der Kreisebene aufwärts wird durch die Ständigen Ausschüsse der lokalen Volkskongresse entschieden.
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