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(GMT+08:00) 2004-01-29 22:50:25    
Grundpolitik für ausländische Investitionen

cri
Branchenpolitik

Die chinesische Regierung hat ?Vorschriften zur Leitung der Richtung der ausländischen Investitionen (Abk. Vorschriften) und einen ?Katalog zur Leitung der Branchen mit ausländischen Investitionen" (Abk. Katalog) ausgearbeitet und erlassen, damit die ausländischen Investitionen besser der staatlichen Politik zur Branchenentwicklung entsprechen. Zudem dient dies auch dem Schutz der legitimen Rechte und Interessen der Investoren. Durch die beiden Dokumente wird die Branchenpolitik zur Einführung ausländischer Investitionen in Form von Vorschriften bekannt gegeben. Der Katalog zur Leitung der Branchen gilt als eine Begleitpolitik zur Festlegung der Investierungsrichtung. Dabei werden die Projekte mit ausländischen Investitionen in 4 Gruppen unterteilt, nämlich Ansporn, Zulassung, Beschränkung und Verbot. Diese Vorschriften sind auch gültig für Investitionsprojekte chinesischstämmiger Ausländer sowie von Investoren aus den Sonderverwaltungszonen Hongkong und Macao sowie Taiwan.

Nach Chinas WTO-Beitritt sind diese Vorschriften und der Katalog der Lage der wirtschaftlichen Entwicklung entsprechend revidiert worden. Die neuen Dokumente sind am 1. April 2002 in Kraft getreten. Der neue Katalog ist von folgenden Besonderheiten geprägt:

Erstens, die Öffnung nach außen wird unbeirrt ausgebaut, und die ausländischen Investitionen in China werden aktiv angespornt. Die Zahl der Branchen zum Ansporn der ausländischen Investierung ist von 186 auf 262 gestiegen, die Branchen zur Beschränkung von 112 auf 75 reduziert. Die Beschränkungen der Aktienproportion der ausländischen Investitionen sind gelockert worden. So wurden beispielsweise die Anforderungen der Aktienhaltung der chinesischen Seiten bei gemeinsamen Kais bei Häfen abgeschafft. Die Branchen wie Telekommunikation, Brenngas- und Heizungsversorgung sowie Wasserversorgung und -ableitung, in denen ausländische Investitionen bislang verboten waren, sind zum ersten Mal zu Gebieten der Öffnung nach außen festgelegt worden.

Zweitens, Dienstleistungsbranchen wie Banken, Versicherungen, Kommerz, Außenhandel, Tourismus, Telekommunikation, Transport, Buchhaltung, Rechnungsprüfung und Rechtswesen werden weiterhin geöffnet. Dieser Verlauf wird den Zusagen von Chinas WTO-Beitritt entsprechend nach den zugesagten Regionen, Mengen, Geschäftsumfang, Anforderungen der Aktienproportion sowie Termin erfolgen. Gleichzeitig sind die betreffenden zugesagten Inhalte als Index des Katalogs angelegt worden.

Drittens werden die ausländische Gesellschaften angespornt, in den Westgebieten zu investieren. Dabei werden die Aktienproportion- und Branchenbeschränkungen für Investitionen ausländischer Gesellschaften in den Westgebieten gelockert.

Viertens werden Mechanismen der Marktkonkurrenz entfaltet. Die normalen Industrieprodukte werden in Zulassungswaren eingeräumt. Durch Konkurrenz wird eine Upgrade-Verbesserung der Branchen- und Produktsstruktur gefördert.

Laut dem neuen Katalog wird der Staat künftig ausländische Investitionen hauptsächlich in folgenden Gebieten anspornen:

Erstens sollen die ausländische Gesellschaften investieren, um die traditionelle chinesische Landwirtschaft zu reformieren und eine moderne Landwirtschaft zu entwickeln sowie die landwirtschaftliche Industrialisierung zu fördern.

Zweitens sollen die ausländische Gesellschaften in Infrastruktur- und Basisbranchen wie Verkehr, Energie und Rohstoff investieren.

Drittens sollen ausländische Gesellschaften in High-Tech-Branchen wie Elektro-Information, Bio-Projekt, neue Stoffe und Raum- und Luftfahrt zu investieren. Zudem können ausländische Gesellschaften in China Forschungs- und Entwicklungszentren errichten.

Viertens sollen ausländische Gesellschaften mit ihrer modernen Technik und Technologie traditionelle Industriebranchen wie Maschinenbau, Leichtindustrie und Textilienindustrie in China reformieren, um die Verbesserung der Anlagenindustrie zu realisieren.

Fünftens sollen ausländische Gesellschaften in die umfassende Nutzung der Ressourcen, von regenerierten Ressourcen sowie Umweltschutzprojekten und Stadtaufbauprojekten investieren.

Sechstens sollen ausländische Gesellschaften in Koordinierung mit der Strategie zur Entwicklung Westchinas in Prioritätsbranchen in den Westgebieten investieren.

Siebtens sollen ausländische Gesellschaften in Zulassungsprojekte investieren, wobei alle Produkte exportiert werden können.

        Verteilung der Branchen der Gesellschaften mit ausländischen Investitionen 2001

Branche

Zahl der Gesellschaften

Anteil in %

Fabrikation

141668

70.03

Gesellschaftliche Dienstleistungen

16169

7.99

Groß- und Einzelhandel, Gastronomie

12249

6.05

Immobilien

11925

5.89

Bauprojekte

5139

2.54

Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Viehzucht und Fischerei

4752

2.35

Verkehr, Transport, Lagerspeicherung, Post und Telekommunikation

3499

1.73

Produktion und Versorgung von Strom, Gas und Wasser

1268

 

Bergbauindustrie

1047

 

Wissenschaftliche Forschung und umfassende technische Dienstleistungen

1851

 

Bildung, Kultur und Kunst sowie Rundfunk, Film und Fernsehen

530

 

Hygiene, Sport und gesellschaftliche Dienstleistungen

469

 

Geologische Erkundung

128

 

Finanz- und Versicherungswesen

74

 


Seit dem Inkrafttreten des Katalogs werden die Projekte mit ausländischen Investitionen, die zu den zu fördernden Branchen im Katalog gehören, Vergünstigungen durch den Wegfall der Zölle auf importierte Anlagen sowie der Mehrwertsteuer im Importprozeß genießen.

Der neuen Situation nach Chinas WTO-Beitritt gemäß werden auch die chinesischen Überprüfungs- und Genehmigungsverfahren für Projekte mit ausländischen Investitionen reformiert. Da allerdings ausländische Investitionen zu Teilen in den Bereich der festen Kapitalvermögen fallen, wird die Reform zusammen mit der Reform der Investitions- und Kapitalzirkulationssysteme erfolgen. Dafür gibt es keine neuen Bestimmungen in der neuen Vorschrift. Zur Zeit werden die Überprüfung und Genehmigung der Projekte mit ausländischen Investitionen noch nach gegenwärtigen Verfahren und Zuständigkeit durchgeführt.

Regionale Verteilung

Die chinesische Regierung kanalisiert ausländische Investitionen regional hauptsächlich durch die Einrichtung von Sonderwirtschaftszonen, wirtschaftlichen und technischen Entwicklungszonen sowie die Öffnung der Küstenstädte. In diesen Regionen wird die chinesische Regierung die Überprüfungs- und Genehmigungsrechte der ausländischen Investierungsprojekte den untergestellten Regierungen übertragen. Zudem gelten in den Bereichen Zölle und Steuern, bei der Devisenverwaltung, der Industrie- und Handelsverwaltung, der Bodennutzung, der Arbeitskräfteverwaltung sowie bei den Bewerbungs-, Überprüfung- und Genehmigungsformalitäten besondere Richtlinien und praktische Maßnahmen, damit ausländische Ressourcen verstärkt und konzentriert in diese Regionen gelenkt werden können. Chinas Öffnung nach außen begann in den östlichen Küstengebieten, dann wurde sie allmählich schritt- bzw.. stufenweise ins Binnenland ausgedehnt.

Die Investitionsumwelt in den Ostgebieten ist relativ vorteilhaft und es gibt dort relativ viele Sondervergünstigungen und Fördermaßnahmen. Die meisten Reformmaßnahmen sind zuerst in den Ostgebieten getroffen worden. Deshalb haben zahlreiche ausländische Gesellschaften dort investiert und Unternehmen errichtet.

In letzten Jahren ist der strategische Schwerpunkt der Entwicklung der chinesischen Wirtschaft allmählich in die westlichen Regionen des Landes verlagert worden. Die chinesische Regierung hat eine entsprechende Unterstützungsstrategie für die Mittel- und Westgebiete festgelegt. Die staatlichen Investitionen in den Mittel- und Westgebieten sind bedeutend erhöht und der Aufbau der Infrastruktur wie Wasserwirtschaft, Verkehr und Telekommunikation ist beschleunigt worden. Die Ostgebiete haben eine Überlegenheit bei Öffnung nach außen und der Nutzung ausländischer Investitionen, und dort sollen kapital- und technikintensive Branchen sowie Exportbranchen aktiv entwickelt werden. Parallel dazu sollen ausländische Investitionen künftig verstärkt in die Mittel- und Westgebiete gelenkt und dort genutzt werden. Dafür hat die chinesische Regierung einen ?Katalog der Überlegenheitsbranchen mit ausländischen Investitionen in den Mittel- und Westgebieten" ausgearbeitet. Darin sind Branchen und Produkte mit erheblicher Überlegenheit und Potential in den Bereichen Umwelt, Ressourcen, Arbeitskräfte, Produktion, Technik und Markt in 20 Provinzen, Gebieten und Städten in Mittel- und Westgebieten dargelegt. Gleichzeitig wird dieser Katalog entsprechend den Bedürfnissen der wirtschaftlichen Entwicklung sowie der Veränderung der Umwelt und des in- und ausländischen Marktes rechtzeitig überarbeiten und anpassen.

Derzeit gelten folgende Fördermaßnahmen, um ausländische Gesellschaften zu Investitionen in den Mittel- und Westgebieten zu bewegen:

Für alle im Katalog genannten Projekte mit ausländischen Investitionen gelten die in den ?provisorischen Vorschriften zur Lenkung ausländischer Investitionen" festgelegten sowie weitere Sondervergünstigungen. Dies betrifft insbesondere die Erleichterung der Errichtungsbedingungen und den Zugang zu bislang beschränkten Märkten sowie die bisherigen Beschränkungen der Aktionärsrechte ausländischer Gesellschaften, die etwas gelockert werden.

Die inländischen Kapitalkredite zur Einfuhr ausländischer Investitionen in die Mittel- und Westgebieten sollen in gemäßigtem Umfang erhöht werden. Kredite ausländischer Regierungen sowie Vorzugskredite internationaler Finanzinstitutionen sollen hauptsächlich in dortige großangelegte Infrastruktur- und Umweltschutzprojekte fließen.

Die vom Staat geförderten Unternehmen mit ausländischen Investitionen in den Mittel- und Westgebieten werden für weitere 3 Jahre nach Ablauf der gegenwärtigen Steuervergünstigungen mit einer ermäßigten Gewinnsteuer von 15% belegt.

Re-Investitionen von Unternehmen mit ausländischen Investitionen in den Ostgebieten in den Mittel- und Westgebieten werden ebenfalls gefördert. Dabei werden Projekte, in denen ausländische Investitionen von mehr 25% stecken, wie Unternehmen mit ausländischen Investitionen betrachtet und behandelt.

Unternehmen mit ausländischen Investitionen in den Küstengebieten wird es erlaubt, in den Mittel- und Westgebieten Unternehmen mit in- und ausländischen Investitionen vertraglich zu übernehmen und zu verwalten.

Den Provinzen, autonomen Gebiete und regierungs-unmittelbaren Städten in Mittel- und Westgebieten wird es gestattet, bereits bestehende Entwicklungszonen zu wirtschaftlichen und technischen Entwicklungszonen auf Staatsebene auszubauen.

Der Staat wird in Mittel- und Westgebieten eine Reihe von Landwirtschafts-, Wasserbau-, Verkehrs-, Energie-, Rohstoff- und Umweltschutzprojekten schwerpunktmäßig arrangieren, um die ausländischen Investitionen dorthin zu lenken. Zudem werden die Unterstützungen der Begleitkapitalanlagen sowie betreffenden Maßnahmen für die Projekte ausgebaut.

Die finanzielle Förderung für Unternehmen mit ausländischen Investitionen

Die Unternehmen mit ausländischen Investitionen können einen Teil der Kapitalanlagen für ihre Produktion und Management beschaffen, indem sie sich im Rahmen des chinesischen Rechts um bei chinesischen Banken um Kredite bewerben. Dabei entsprechen die Darlehensfristen, Zinssätze sowie Formalitäten und Gebühren weitgehend denen für inländische Unternehmen. Nach der vorschriftsmäßigen Erledigung der Auslandsschulden-Registrierformalitäten können Unternehmen mit ausländischen Investitionen auch direkt von ausländischen Banken Geld leihen. Die aufgenommenen Devisendarlehen müssen bei der staatlichen Devisenverwaltung registriert werden.

Bei der Kapitalzirkulation der Unternehmen mit ausländischen Investitionen wird es chinesischen Banken erlaubt, Garantien ausländischer Aktieninhaber zu akzeptieren. Den Unternehmen mit ausländischen Investitionen wird es gestattet, bei bestimmten chinesischen Devisenbanken Devisenhypotheken für Kredite in chinesischer Landeswährung RMB zu beantragen. Alle Devisenanlagen dieser Unternehmen können dabei als Hypotheken verpfändet werden. Für die RMB-Kredite mit Devisengarantie können ausländische Finanzinstitutionen oder inländische Finanzinstitutionen mit ausländischer Kapitalbeteiligung Kreditbürgschaften gewähren.

Die bisherigen Beschränkungen in den Bereichen Devisenhypotheken, Registrierungsformalitäten bei Devisenhypotheken sowie Kreditanteile ausländischer Banken für die Devisengarantien werden aufgehoben. Die Garantien ausländischer Aktieninhaber und die RMB- Kredite mit Devisengarantie müssen der staatlichen Branchenpolitik entsprechen. Sie können dafür eingesetzt werden, den Bedarf an festem und flüssigem Kapital zu decken. Allerdings dürfen sie nicht für den Kauf von Devisen eingesetzt werden.

Spezielle Brancheninvestitionsfonds werden errichtet, um das Problem des Mangels chinesischer Aktienkapitalanlagen bei der Investitionserhöhung ausländischer Unternehmen zu mildern. Gleichzeitig wird es chinesischen Handelsbanken erlaubt, bei der Erhöhung ausländischer Aktienkapitalanlagen von chinesisch-ausländischen Joint-Venture- und Kooperationsunternehmen Aktienkapitalkredite in einem gewissen Umfang an chinesische Aktieninhaber zu vergeben.

Ausländischen Investitionsunternehmen in China wird es gestattet, Kapitalanlagen ausländischer Investoren bei Filialen chinesischer Banken außerhalb des Zollgebietes der Volksrepublik China oder im Ausland als Hypotheken zu nutzen und Kredite bei derartigen oder bei Filialen chinesischer Außenhandelsbanken im Inland zu beantragen.

Die Unternehmen mit ausländischen Investitionen, die den Bedingungen entsprechen, können eine Emittierung von A- oder B-Aktien beantragen.

In angemessenem Umfang kann dabei in vom Staat schwerpunktmäßig geförderten Bereichen Versicherungsschutz gegen politische Risiken, Vertragsrisiken sowie für die Garantien ausländischer Investoren erworben werden. Zu diesen staatlich geförderten Bereichen gehören die Sektoren Energie und Verkehr.

Planungen für die Nutzung ausländischer Investitionen während des 10. Fünf-Jahres-Planes

Während des 10. Fünf-Jahres-Planes wird die chinesische Regierung den Schwerpunkt für die Nutzung ausländischer Investitionen vom Import ausländischen Kapitals auf die Einfuhr moderner Technik und Technologie sowie Management und Spitzenfachkräfte verlegen. Die Nutzung ausländischer Investitionen soll dabei von der industriellen Fertigung und Verarbeitung auf die Dienstleistungssektoren ausgeweitet werden. Parallel zur weiteren verstärkten Nutzung ausländischer Direktinvestitionen in China sollen auch die der Nutzung erweitert werden.

Gleichzeitig soll die Verwaltung der Nutzung ausländischer Investitionen durch die Regierungen von der administrativen Überprüfung und Genehmigung zur rechtmäßigen Standardisierung, Leitung und Kontrolle umgewandelt werden.

Hauptaufgaben des 10. Fünf-Jahres-Planes für die Nutzung ausländischer Investitionen durch China:

Erstens soll die Nutzung ausländischer Investitionen und dabei vor allem ausländischer Direktinvestitionen weiterhin gefördert werden. Dabei gilt es, die Bedürfnisse der Entwicklung der Volkswirtschaft, Angebot und Nachfrage an inländischem Kapital und die inländische Aufnahme- und Nutzungsfähigkeit von ausländischer Direktinvestitionen besonders zu berücksichtigen. Zudem sollte die Qualität der Nutzung ausländischer Investitionen erhöht werden. Die Struktur der Nutzung ausländischer Investitionen sollte relativ erheblich verbessert werden, die Nutzung ausländischer Investitionen bei staatlich besonders geförderten Branchen muss erhöht werden. Die Nutzung ausländischer Investitionen in den Mittel- und Westgebieten wird ebenfalls beträchtlich zunehmen, und die Zahl der Projekte zur Einfuhr und Nutzung moderner Technik, Technologie und Managementmethoden durch China im Gefolge des Kapitaltransfers wird ebenfalls erheblich erhöht.

Zweitens werden die ausländischen Investitionen aktiv gelenkt, um eine Umstrukturierung und Verbesserung Branchen in China zu fördern.

Der wirtschaftlichen Globalisierung sowie der Tendenz der beschleunigten Umstrukturierung der Branchen der Welt entsprechend sind die ?Vorschriften für die Lenkung ausländischer Investitionen" revidiert und ein ?Katalog zur Leitung der Bereiche für ausländische Investitionen" erlassen worden. Mit allen effektiven Maßnahmen wird die strukturelle Verteilung der ausländischen Investitionen verbessert, zugleich werden aktiv moderne Technik, Schlüsselanlagen und Verwaltungsmethoden eingeführt. Die ausländischen Investitionen werden aktiv in vom Staat geförderte Branchen wie Landwirtschaft, High-Tech-Branchen, Basisbranchen, Infrastruktur- und Umweltschutz gelenkt. Die Umbildung und technische Verbesserung der traditionellen Branchen werden tatkräftig vorangetrieben. Kapital- und technikintensive Branchen werden aktiv bei der Verlegung nach China unterstützt. Ziel ist es dabei, in China Produktionsstätten für auf dem internationalen Markt absetzbare Erzeugnisse aufbauen zu lassen. Die Umstrukturierung und Verbesserung der inländischen Branchen werden ebenfalls gefördert.

Drittens wird der neuen Situation nach Chinas WTO-Beitritt entsprechend die Öffnung der Dienstleistungsbranchen nach außen schrittweise vorangebracht. Nach den Bedürfnissen der Entwicklung der chinesischen Wirtschaft und den beim WTO-Beitritt übernommenen Verpflichtungen werden die Dienstleistungsbereiche wie Banken und Versicherungen, Wertpapier- und Warenhandel, Telekommunikation und Fremdenverkehr schrittweise nach außen geöffnet. Maklerfirmen aller Art mit ausländischen Investitionen werden entwickelt. Ausländische Investitionen werden aktiv im Bildungs- und Gesundheits- sowie Hygienewesen eingesetzt. Moderne ausländische Managementmethoden, Verwaltungserfahrungen sowie Fachpersonal werden schwerpunktmäßig eingeführt. Damit könnte eine Erhöhung des Gesamtniveaus der inländischen Dienstleistungsbranchen realisiert werden.

Viertens werden direkte und andere Investitionen ausländischer multinationaler Gesellschaften aktiv eingeführt, um die strategische Umstrukturierung und Umbildung der staatseigenen Betriebe zu fördern. Den Gesamtplanungen der Reform und Öffnung des Landes sowie den Bedürfnissen der Umstrukturierung der Branchen entsprechend werden staatseigene Betriebe, insbesondere große staatseigene Betriebe, die die Firmenumbildung bereits vollendet haben oder sich gerade im Prozess der Umbildung befinden, plangemäß Teile ihrer Aktien an ausländische Gesellschaften verkaufen. Abgesehen von wichtigen Branchen für die Staatssicherheit und die wirtschaftlichen Lebensadern, bei denen die Aktienmehrheit in chinesischem Besitz sein muss, können ausländische Gesellschaften die Aktienmehrheit anderer Betriebe halten. Eine Reihe von großen staatseigenen Betrieben, die den Bedingungen entsprechen, werden schwerpunktmäßig ausgewählt. Sie können stufen- und reihenweise ihre Aktien an den ausländischen Aktienmärkten notieren lassen. Multinationalen Konzern werden dazu angespornt, mit inländischen Gesellschaften strategische Joint-Venture- oder Kooperationsunternehmen zu gründen, damit der Umfang der Aufnahme von Investitionen der multinationalen Konzerne erheblich erhöht werden kann.

Fünftens wird die Nutzung ausländischer Investitionen in Mittel- und Westgebieten aktiv ausgebaut, um eine koordinierte Entwicklung der verschiedenen Regionen zu fördern. Die Nutzung ausländischer Investitionen in den Mittel- und Westgebieten soll den konkreten Situationen sowie lokalen Gegebenheiten entsprechend in dortigen Provinzhauptstädten, großen und mittelständigen Städten mit relativ guten Bedingungen sowie wirtschaftlichen und technischen Entwicklungszonen und High-Tech-Entwicklungszonen als Schwerpunkt erfolgen. Die "harte" und "weiche" Investitionsumwelt soll so bald wie möglich vervollkommnet werden. Damit könnte regional ein relativ komplettes "kleines Investitionsklima" mit einer gewissen Überlegenheit etabliert werden. Mit konzentrierten Kapital-, Talent- und Technikkräften wird eine Reihe von Gesellschaften mit ausländischen Investitionen, die eine beträchtliche Förderungsrolle spielen können, entwickelt. Dadurch könnte ein neuer Durchbruch zur Aufnahme ausländischer Investitionen realisiert werden.

Bei den östlichen Küstengebieten sollte die Überlegenheit in Bereichen hohes Öffnungsgrad sowie Kapital, Talent, Technik und Region weiterhin entfaltet werden. Die Aufnahme ausländischer Investitionen wird ausgebaut, und die Betriebe der kapital- und technikintensiven Branchen sowie Exportwaren werden aktiv entwickelt. Darüber hinaus werden High-Tech-Branchen nach allen Kräften entwickelt. Die technische Klasse und der Extrawert der Projekte mit ausländischer Investierung werden erhöht, um eine neue Überlegenheit zu schaffen. Die Funktionen der Standardisierung, Verbreitung und Förderung werden weiterhin entfaltet.

Sechstens sollen ausländische Kredite rationell genutzt und die Qualität und Effizienz erhöht werden. Das Ausmaß der Darlehen der internationalen Finanzinstitutionen und der ausländischen Regierungen wird weiterhin beibehalten. Während derartige Darlehen früher hauptsächlich für den Auf- und Ausbau der Infrastruktur eingesetzt wurden, dollen sie in der Zukunft darüber hinaus zunehmend auch für Umweltaufgaben, Armutsbekämpfung und gesellschaftliche Entwicklungsprojekte genutzt werden. Die internationalen Kommerzdarlehen müssen streng kontrolliert werden. Die notwendigen Darlehen werden wesentlich für den Import moderner Technik und Schlüsselanlagen eingesetzt. Die Exportkredite mit langer Laufzeit und guten Kapitalbedingungen sollen rationell ausgenutzt werden. Die Emittierung der Schulden nach außen sowie Aufnahme anderer ausländischer Kommerzdarlehen müssen streng kontrolliert werden.

Siebtens muss die komplette Verwaltung der Auslandsschulden intensiviert werden, und das System der Bedienung und Tilgung von Auslandsschulden muss vervollkommnet werden. Das Gesamtausmaß von Chinas Auslandsschulden muss weiterhin kontrolliert werden, zugleich muss eine rationelle Struktur der Fristen, Währungen und Schuldner bei Auslandsschulden aufrechterhalten werden.

Alle Hauptindexe der Auslandsschulden müssen unter der weltweit allgemein anerkannten Sicherheitsgrenze gehalten werden. Die Veränderungen aller Indexe der Auslandsschulden werden streng kontrolliert, und eventuelle Fragen sollten rechtzeitig beigelegt werden.

Politik und Begleitmaßnahmen zur Nutzung ausländischer Investitionen während des 10. Fünf-Jahres-Planes:

Erstens werden die entsprechenden Gesetze und Vorschriften vervollkommnet und das Investitionsklima tatkräftig verbessert. Die entsprechenden Gesetze und Vorschriften sowie politischen Rahmenrichtlinien und Begleitmaßnahmen werden in Übereinstimmung mit den Vorschriften der WTO und den Verpflichtungen Chinas intensiviert reguliert. Neue Gesetze und Vorschriften, die der jüngsten Lage entsprechen, werden ausgearbeitet und erlassen. Die Administrationsbehörden der Regierungen aller Ebenen sollen ausgezeichnete Dienstleistungen anbieten und dies als einen Ausgangspunkt der Umwandlung der Funktionen der Regierungen betrachten. Die Investierung muss durch Politik und Informationen geleitet werden. Die administrativen Überprüfungs- und Genehmigungsformalitäten der Regierungen müssen im großen Maße reduziert werden. Damit werden die Erledigungsverfahren erleichtert.

Zweitens müssen die Lenkung zur Verteilung der ausländischen Investitionen intensiviert und eine standardisierte Politik zur Nutzung ausländischer Investitionen durchgeführt werden. Entsprechend der staatlichen Branchenpolitik, der Marktsituation und den Bedürfnissen der wirtschaftlichen Entwicklung werden ausländische Investitionen schwerpunktmäßig durch politische und begleitende Vergünstigungen gelenkt. Für Investitionsprojekte in Infrastruktur, Land- und Forstwirtschaft sowie Wasserbau und Umweltschutz können dabei Vergünstigungen wie der Ausbau der Geschäftsführungsbereiche angeboten werden. In Übereinstimmung mit den beim WTO-Beitritt übernommenen Verpflichtungen wird in China eine Umwelt der fairen Konkurrenz zwischen in- und ausländischen Gesellschaften geschaffen. Dabei werden diese Gesellschaften schrittweise chinesischen juristischen Personen gleichgestellt. Alle staatlichen Richtlinien und Maßnahmen für die Entwicklung Westchinas müssen ernsthaft in die Tat umgesetzt werden. Die politische Unterstützung für die Aufnahme ausländischer Investitionen in den Mittel- und Westgebieten wird ebenfalls verstärkt.

Drittens werden die Verwaltung ausländischer Darlehen verbessert und die Kontrolle und Leitung der Auslandsschulden intensiviert. Die Verwaltung ausländischer Vorzugskredite wird verbessert, und die Überprüfungs-, Genehmigungs- und Nutzungsverfahren für Kredite werden vereinfacht. Die internationalen Kommerzkredite werden rationell in gemäßigtem Umfang genutzt. Außerdem werden wissenschaftliche Bewertungskriterien für die Qualifikation der Organisationen zur Emission von Schuldverschreibungen nach außen erforscht und festgesetzt. Die ausländischen Finanzinstitutionen in China werden allmählich die Staatsbürgersposition genießen. Zusammen damit werden die Verwaltungsmethoden der Kapitalschuldenproportion für die auswärtigen Darlehen der Finanzinstitutionen aller Art in China erforscht und ausgearbeitet.

Viertens werden die administrativen und gesetzlichen Kontrollsysteme intensiviert und das Makrokontrollsystem für die offene Wirtschaft vervollkommnet. Die zuständigen Behörden aller Branchen der Volkswirtschaft, besonders Banken, Versicherungen, Wertpapiere, Telekommunikation, Handel und Fremdenverkehr müssen komplette administrative Kontroll- und Verwaltungsmethoden für ihre Branchen festlegen. Zudem muss die administrative Kontrolle der Gesellschaften mit ausländischen Investitionen intensiviert werden. Der Tendenz der immer ausgebauten Öffnung nach außen entsprechend wird das Makrokontrollsystem der offenen Wirtschaft beschleunigt vervollkommnet. Neue Ideen zur Verwaltung der Kapitalprojekte unter den Umständen der offenen Wirtschaft werden erforscht und festgelegt. Damit wird ein Gleichgewicht zwischen internationalen Einnahmen und Ausgaben noch besser gefördert.