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(GMT+08:00) 2004-01-27 16:26:59    
Politik zur beschleunigten Entwicklung der Dienstleistungsbranchen

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Um die Entwicklung der Dienstleistungsbranchen voranzutreiben, hat die staatliche Planungskommission ?Anregungen zu einigen politischen Maßnahmen für eine beschleunigte Entwicklung der Dienstleistungsbranchen während des 10. Fünf-Jahres-Planes" formuliert. Darin wurde festgelegt:

1. Die Strukturen der Dienstleistungsbranchen werden verbessert. Die Umbildung der Branchen Verkehr und Transport, Handelszirkulation, Gastronomie, öffentliche Angelegenheiten und landwirtschaftliche Dienstleistungen soll intensiviert werden. Die Entwicklung von Organisations- und Serviceformen wie Kettengeschäftsführung, Sondergeschäftsführung, Güterzirkulation, Vertretungssystem, Verbindungstransport auf mehreren Ebenen und Online-Handel soll gefördert werden. Branchen mit großem Potential wie Immobilien, Haus- und Grundbesitzverwaltung, Tourismus, Dienstleistungen in gesellschaftlichen Gemeinschaften, Erziehung und Bildung, Kultur und Sport sollen aktiv entwickelt werden. Die Informations-, Finanz- und Versicherungssektoren sowie Vermittlungsbranchen wie Buchhaltung, Beratung, Rechtsservice und technische Dienstleistungen sollen nach allen Kräften entwickelt werden.

2. Die Zahl der Arbeitsplätze in den Dienstleistungsbranchen soll ausgebaut werden. Der Ausbau der Bereiche aller Branchen der Dienstleistungen wird aktiv unterstützt, und neue Beschäftigungsmöglichkeiten sollen geschaffen werden. Die Branchen mit großem Beschäftigungspotential müssen tatkräftig zur Entwicklung angespornt werden. Freigesetzte Arbeiter staatlicher Betriebe sowie Nomenklaturkader vom Lande und ausgediente Militärangehörige werden angespornt, kommunale Dienstleistungsbetriebe sowie landwirtschaftliche Serviceunternehmen zu gründen. Die überregionale Mobilität der Arbeitskräfte soll aktiv gelenkt und geleitet werden. Politische Vorschriften aller Art zur Einschränkung einer rationellen Mobilität der Arbeitskräfte werden aufgehoben. Flexible Beschäftigungsformen wie Teilzeit- oder befristete Beschäftigung sowie flexible Arbeitszeiten sollen in den Dienstleistungsbranchen vorangetrieben werden.

3. Die Reform und Umbildung der Unternehmen soll beschleunigt werden. Branchen mit einem relativ hohen Anteil staatseigener Betriebe wie Außenhandel, öffentliche Angelegenheiten, Tourismus, Kultur, Telekommunikation sowie Finanzen und Versicherungen sollen begünstigt werden. Dabei sollen die Zugangseinschränkungen gegenüber der nichtstaatlichen Wirtschaft allmählich gelockert und die Öffnung nach außen ausgebaut werden. Eine standardisierte Firmenreform der staatseigenen großen und mittelgroßen Dienstleistungsbetriebe soll ausgeführt werden. Mittlere und kleine staatseigene Betriebe im Dienstleistungsbereich werden weiterhin geöffnet und das Eigentumsrechtssystems und die Geschäftsführungsmechanismen auf verschiedene Weise reformiert.

4. Der Marktzugang der Dienstleistungsbranchen soll gelockert werden. Die nichtstaatliche Wirtschaft wird aktiv angespornt, sich an der Entwicklung dieser Branchen in noch umfangreicheren Bereichen zu beteiligen. Die Verwaltungen von Branchen wie Eisenbahn, Zivilluftfahrt, Telekommunikation und öffentliche Angelegenheiten werden beschleunigt reformiert, und die Qualifikationsbedingungen für den Marktzugang bei Branchen wie Außenhandel, Bildung, Kultur und Vermittlungsservice gelockert. Inländische Investoren werden dazu ermächtigt und angespornt, in Bereiche zu investieren, in denen ausländische Investoren schon bisher ermächtigt bzw. angespornt worden waren. Die zuständigen Behörden des Staatsrats sollen so bald wie möglich die Zugangsbereiche und -Bedingungen, Überprüfungs- und Genehmigungsverfahren sowie Methoden zur Verwaltung und Kontrolle festlegen und bekannt machen.

5. Die Öffnung nach außen soll schrittweise ausgebaut werden. Bereiche wie Banken und Versicherungen, Wertpapierhandel, Telekommunikation, Außenhandel, Kommerz, Kultur, Tourismus, medizinische Betreuung, Buchhaltung, Rechnungsprüfung, Kapitalvermögensschätzung und Vertretung des internationalen Gütertransports werden schrittweise weiterhin geöffnet. Unternehmen, die die erforderlichen Bedingungen erfüllen, werden angespornt, sich zu multinationalen Dienstleistungsgesellschaften zu entwickeln. Zudem soll die Entwicklung in Bereichen wie Beratung und Entwurf sowie Projekt- und Technik- und Technologie- sowie Arbeitskräfteexport angespornt werden. Die zuständigen Behörden sollen notwendige Bedingungen für Unternehmen zum Ausbau des internationalen Marktes schaffen.

6. Die Industrialisierung bestimmter Dienstleistungsbranchen wird gefördert. Die zuständigen Behörden des Staatsrates sowie die lokalen Regierungen auf allen Ebenen sollen so bald wie möglich die betreffenden Branchen aus der Verwaltung durch die Regierung in die Geschäftsführung durch die Gesellschaft entlassen. Die Regierungen auf allen Ebenen sollen die grundlegenden öffentlichen Dienstleistungen wahrnehmen, in allen anderen Bereichen soll eine wirtschaftlich-industrielle Geschäftsführung praktiziert werden. Profitable Institutionen sollen zu Unternehmen umgewandelt oder als Unternehmen verwaltet werden. Konkurrenzmechanismen sollen auch in nichtprofitable Institutionen eingeführt werden, damit sie marktorientierte Dienstleistungen anbieten können.

7. Die Sozialisierung öffentlicher Dienstleistungen soll vorangetrieben werden. Schulen, Krankenhäuser, Unternehmen und Institutionen sowie logistische Betriebe, die dafür geeignet sind, sollen für die Gesellschaft geöffnet werden. Abgesehen von der Zuständigkeit für Gesetze und Vorschriften sowie die staatliche Politik sollen Schulen, Krankenhäuser, Unternehmen, Institutionen sowie profitable logistische Abteilungen von Partei- und Regierungsbehörden zu Unternehmen in Gestalt selbständiger juristischer Person umgewandelt werden. Bei neu errichteten staatlich finanzierten Administrationsbehörden werden prinzipiell keine Wirtschaft- und logistischen Abteilungen mehr gegründet.

8. In Zentralstädten wird der sekundäre Sektor eingedämmt und der tertiäre gefördert. Die Bodennutzungsstruktur in den Bezirken der Städte wird reguliert und der Anteil der Bodennutzung durch industrielle Unternehmen reduziert, während Anteil der Bodennutzung durch Dienstleistungsbranchen erhöht wird. Derartige Maßnahmen sind bereits erfolgreich in einigen Städten praktiziert worden und sollen nun auf weitere Städte ausgeweitet werden. Laut der Generalplanung der Zentralstädte sollen industrielle Unternehmen mit schweren Umweltverschmutzungen und großer Bodenbesetzung aus den Stadtbezirken verlegt oder geschlossen werden. Damit können die Funktionen der Städte besser entfaltet werden. Der Boden, der vorher von diesen industriellen Unternehmen besetzt wurde, soll vor allem für Dienstleistungsbranchen genutzt werden.

9. Die Ausbildung von Fachpersonal für die Dienstleistungsbranchen soll beschleunigt werden. Fachleute aller Art, besonders die von der Gesellschaft dringend benötigten, sollen beschleunigt ausgebildet werden. Bei Hochschulen und Berufsschulen mittlerer Ebene sollen planmäßig die bislang fehlenden Fächer für Dienstleistungsbranchen aufgebaut werden. Die Wege zur Personalausbildung werden ausgebaut, und auswärtige Fachkräfte sollen aktiv ins Land gelassen und beschäftigt werden. Die Berufsausbildung soll verstärkt werden, um das Qualifikationsniveau der Beschäftigten der Dienstleistungsbranchen zu erhöhen. Das System der beruflichen Qualifikationszertifikate wird umfassend vorangetrieben und ein Standardsystem der beruflichen Qualifikationen der Dienstleistungsbranchen aufgebaut.

10. Die finanziellen Mittel für die Dienstleistungsbranchen sollen auf mehreren Wegen erhöht werden. Die Zentralregierung und die Lokalregierungen auf allen Ebenen müssen Mittel in einer bestimmten Höhe als Leitfonds zur beschleunigten Entwicklung der Dienstleistungsbranchen bereitstellen. Auf der Basis der selbständigen Überprüfung und Kreditierung sollen die Banken den Dienstleistungsunternehmen sowie deren Aufbauprojekten, die den Kreditsbedingungen entsprechen, aktiv Kredite gewähren. Solche Unternehmen werden anspornt, sich an der Kapitalzirkulation auf dem Investitionsmarkt zu beteiligen.

11. Der Dienstleistungskonsum der Bewohner in Stadt und Land soll ausgebaut werden. Die Konsumumwelt soll verbessert, die Konsumpolitik vervollkommnet und eine gesellschaftliche Atmosphäre zum Ausbau des Konsums in diesem Bereich geschaffen werden. Ein System individueller Kredite wird errichtet, und die Konsumkredite werden vervollkommnet, um das Niveau der Kreditsdienstleistungen zu erhöhen. Zudem soll der Auf- und Ausbau der Infrastruktur für Dienstleistungsbranchen intensiviert werden, besonders auf dem Lande, um den Konsum der Bauern zu fördern. Die Urbanisierung wird aktiv und sorgfältig vorangetrieben, und die Zahl der Dienstleistungskunden in den Städten ausgebaut. Die Praxis der jährlich bezahlten arbeitsfreien Fest- und Feiertage der Arbeiter und Angestellten soll ausgeweitet werden. Die zuständigen Behörden müssen eine konkrete Umsetzung so bald wie möglich festlegen.

12. Die organisatorische Leitung der Dienstleistungsbranchen muss intensiviert werden. Die Regierungen auf allen Ebenen sollen eine gute Umwelt für die beschleunigte Entwicklung der Dienstleistungsbranchen schaffen. Die Planungsbehörden sind dafür zuständig, die Gesamtplanungen der Dienstleistungsbranchen zu formulieren, politische Maßnahmen auszuarbeiten und eine ausgewogene Entwicklung zu sichern. Die betreffenden administrativen Behörden sollen die Planungen der einschlägigen Branchen, die politischen Festlegungen sowie organisatorischen Arbeiten gewissenhaft leisten. Verschiedene Regionen und Abteilungen sollen den Anregungen entsprechend konkrete politische Richtlinien und Maßnahmen zur Beschleunigung der Entwicklung der Dienstleistungsbranchen festlegen und umsetzen.