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2004-01-27 16:26:16
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Rechtsservice
cri
Bislang dürfen in China ausländische Unternehmer keine eigenen Rechtsanwaltskanzleien betreiben. Aber nach Genehmigung können Rechtsanwaltskanzleien aus dem Ausland sowie aus Hongkong im chinesischen Binnenland Vertretungen gründen und entsprechende Geschäfte führen, soweit sie nicht chinesisches Recht betreffen. Inzwischen sind in China bereits 110 solche Vertretungen errichtet worden. Nach Chinas WTO-Beitritt hat der Staatsrat im Jahr 2001 Vorschriften zur Verwaltung der Vertretungen ausländischer Rechtsanwaltsanstalten in China erlassen. Laut Vereinbarungen über WTO-Beitritt werden die Regions- und Mengenbeschränkungen zur Errichtung derartiger Vertretungen aufgehoben. Ausländischen Rechtsanwaltskanzleien wird es zudem gestattet, in China mehrere Vertretungen zu errichten.
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