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(GMT+08:00)
2004-01-27 16:25:48
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Buchhaltung, Wirtschaftsprüfung und Consulting
cri
Seit 1992 hat China mit Bedingungen zugelassen, dass bekannte internationale Buchhaltungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Consulting- Gesellschaften mit chinesischen Buchhaltungsbüros gemeinsam entsprechende Einrichtungen errichten können. Ziel ist es, eine allmähliche Gründung sowie gesunde Entwicklung des chinesischen Systems der registrierten Buchhalter zu fördern und den Abstand der inländischen Buchhaltungs- und Revisorbranche zum internationalen Standard zu verringern. 2002 hatte China bereits die Errichtung von 9 Buchhaltungsanstalten mit chinesisch-ausländischer Kooperation genehmigt. Diese Buchhaltungsanstalten können im festgelegten Geschäftsumfang entsprechende Dienstleistungen für in- und ausländische Unternehmen anbieten. Angaben des Ministeriums für Außenhandel und wirtschaftliche Zusammenarbeit zufolge sind die zuständigen Behörden dabei, entsprechende Vorschriften zu formulieren mit dem Ziel, die Errichtung von Buchhaltungsanstalten in Form der Partnerschaft zwischen ausländischen Buchhaltern, die bereits eine Zulassung für die Tätigkeit in China erworben haben, und chinesischen registrierten Buchhaltern zuzulassen. Darüber hinaus werden ebenfalls Vorschriften über die Errichtung von Buchhaltungsanstalten mit ausländischer Kapitalbeteiligung ausgearbeitet. Dabei werden Formen sowie Überprüfungs- und Genehmigungsverfahren solcher Buchhaltungsanstalten klar festgelegt, um ausländische Investitionen in diesem Bereich zu standardisieren.
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