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(GMT+08:00) 2004-01-27 16:09:19    
Telekommunikationsbranchen

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Chinas Telekommunikationsmarkt hat sich in den letzten Jahren immer mit einem schnellen Tempo entwickelt. Der Mobilfunkmarkt wurde erst vor 7 oder 8 Jahren gestaltet, trotzdem rangiert er jetzt weltweit auf dem 1. Platz. Innerhalb von nur 4 Jahren ist Chinas Internet-Markt zum zweitgrößten Markt der ganzen Welt entwickelt worden, direkt nach den USA.

Noch wichtiger ist, dass Chinas Telekommunikationsmarkt riesigen Entwicklungsraum hat. Es gibt bereits mehr als 300 Millionen Festnetz-Kunden, allerdings liegt die landesweite Verbreitungsrate von Festnetzanschlüssen bei nur 30%. Bei Mobiltelefonen sind es nur 15%. Die Verbreitung des Internet beläuft sich landesweit auf weniger als 4%. Nach den Planungen des Ministeriums für Informatikindustrie soll der Gewinnanteil der chinesischen Telekommunikation und der Herstellung von elektronischen Informationsprodukten über 7% des Bruttoinlandsproduktes betragen. Die Informatik- und Informationsindustrie wird einen Wert von mehr als 3 Billionen Yuan repräsentieren, davon entfallen auf die Telekommunikation 1,2 Billionen Yuan. Das Ausmaß des Markts wird sich verdoppeln.

Vor dem WTO-Beitritt gehörten die Telekommunikationsbranchen zu den Bereichen, in denen ausländische Investitionen verboten waren. Nach dem WTO-Beitritt werden die Telekommunikationsbranchen schrittweise und mit Beschränkungen für ausländische Investoren geöffnet. In den ersten 5 Jahren nach Chinas WTO-Beitritt werden die Beschränkungen in den Bereichen Investitionsregionen, Geschäftsanteile und Geschäftsumfang allmählich gelockert. Im Dezember 2001 sind Vorschriften über die Verwaltung von Telekommunikationsunternehmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung erlassen worden. Darin werden die Bedingungen und Verfahren für ausländische Investoren zur Errichtung oder Beteiligung an Telekommunikationsunternehmen klar festgelegt. Zudem ist der Katalog zur Anleitung ausländischer Unternehmer bei Investitionen im April 2002 revidiert worden, wobei das dort enthaltene Verbot ausländischer Investitionen in Telekommunikationsbranchen aufgehoben wurde. Im März 2002 ist in China das erste Telekommunikations-Joint-Venture mit amerikanischer Kapitalbeteiligung in Shanghai gegründet worden.

Insgesamt gesehen sind Geschäftsführung und Verwaltung von inländischen Telekommunikationsunternehmen noch wesentlich extensiv geprägt. Ausländische Unternehmen sind in Betriebsführung, Marketing, Kapitalausstattung, Fachpersonal und Technik deutich wettbewerbsfähiger. Den einschlägigen Vereinbarungen beim WTO-Beitritt zufolge wird die chinesische Regierung nach und nach in verschiedenen Zeitphasen, Regionen und Bereichen den inländischen Telekommunikationsmarkt öffnen.

In China gibt es über 1000 Betriebe der mit dem Internet verbundenen IT-Industrie, aber noch keine leitenden Unternehmen. Laut einschlägigen Vereinbarungen können ausländische Investitionen hier sofort eingeführt werden. Schätzungen der Experten zufolge könnten einige inländische wenig profitable und nicht wettbewerbsfähige Unternehmen aussortiert und durch die Aufnahme einer ausländischen Kapitalbeteiligung zu überlebensfähigen IT-Joint-Venture gemacht werden, die dann eine leitende Rolle spielen.

Der Markt der mobilen Telekommunikation hat ein großes Potential und ist von schneller technischer Innovation geprägt. Damit sind Netzaufbau sowie Marktzugang relativ leicht. Nach Chinas WTO-Beitritt werden sich mehrere ausländische Unternehmen zur Bewerbung um Errichtung von Telekommunikations-Joint-Ventures bewerben.

Im Bereich Netzbetrieb und Festnetzkommunikation wurde in China bereits das weltweit zweitgrößte Lichtleiter-Kabelnetz nach den USA aufgebaut, die Gesamtkosten beliefen sich auf mehr als 400 Milliarden Yuan. Ausländische Unternehmer, die sich an Festnetz- und Kabelbetrieb finanziell beteiligen wollen, können dies nur durch Errichtung eines Joint Ventures mit inländischen Betrieben, die schon eine Erlaubnis zur Geschäftsführung in diesem Bereich haben. Zudem müssen sie ihre Geschäfte nach den Vorschriften über die Verwaltung von Telekommunikationsunternehmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung sowie im Rahmen der Genehmigung der Regierung führen.