Radio China International (CRI) ist bereit, basierend auf den Prinzipien des gegenseitigen Nutzens, der Gleichberechtigung und der Freiwilligkeit mit deutschen Medien in folgenden Punkten zusammenzuarbeiten. Die Zusammenarbeit soll dazu dienen, den Einfluss der Kooperationspartner zu stärken.
□A. das Übernehmen von Online-Inhalten
1. CRI erlaubt dem Kooperationspartner, die Inhalte von CRI Online
□kostenlos □gegen Kosten zu übernehmen:
□Die selbsterstellten Inhalte der deutschen Webseite von CRI (http://german.cri.cn/) schließen □Artikel/□Bilder/□Audio□Video ein. Selbsterstellte Inhalte sind solche, bei denen als Quelle CRI, CRI Online oder cri.cn deutlich sichtbar genannt wird. Inhalte, die deutlich erkennbar andere Quellen genutzt haben, sind davon ausgeschlossen.
□Die selbsterstellten Inhalte der Zeitschrift/Zeitung der Deutschen Redaktion von CRI enthalten Artikel/Bilder;
□Die selbsterstellten Inhalte von CRI exklusiv für Kooperationspartner enthalten _____________________________.
2. Der Kooperationspartner ist dazu verpflichtet, auf seiner Webseite (Webadresse: _____________________________) CRI bekannt zu machen. In diesem Zusammenhang müssen folgende Punkte erfüllt werden:
Beim Übernehmen von Inhalten von CRI muss die Quelle (China Radio International oder CRI) deutlich sichtbar angegeben werden, zum Beispiel unterhalb der Überschrift oder bei der Bildunterschrift. Der Link auf die CRI Online Homepage (http://german.cri.cn/) muss ebenfalls gut sichtbar platziert werden.
□Der Kooperationspartner sollte auf seiner Webseite (Webadresse: _____________________________) einen Platz schaffen, um an dieser Stelle die von CRI selbsterstellten Inhalte zu veröffentlichen.
□An einer festgelegten Stelle auf der Webseite soll der Kooperationspartner seine Kooperation mit CRI
□schriftlich/ □mit CRI-Logo bekanntmachen.
3. CRI gewährleistet, dass es über das Urheberrecht aller von ihm selbsterstellten Inhalte (Artikel, Bilder, Audio, Video) verfügt. Im Falle eines Streits um Urheberrechte dieser Inhalte ist CRI verpflichtet, den Streit beizulegen und alle rechtlichen Folgen zu tragen. Im Falle eines Streits um Urheberrechte bei nicht von CRI selbsterstellten Inhalten, die der Kooperationspartner eigenständig übernimmt, ist der Kooperationspartner dazu verpflichtet, den Streit beizulegen und alle rechtlichen Folgen zu tragen.
4. Der Kooperationspartner darf auf keine Art und Weise einem Dritten die von CRI selbsterstellten Inhalte (Artikel, Bilder, Audio und Video) weitergeben. Ein Verkauf dieser Inhalte ist ebenfalls untersagt.
□5. Der Kooperationspartner ist berechtigt, die □Artikel und □Bilder zu bearbeiten und zu übersetzen, wenn der ursprüngliche Inhalt nicht verändert wird.
□B. Bekanntmachung und Vermarktung von Inhalten
1. CRI sollte an der Stelle von ____________________ auf seiner Webseite die □Artikel/□Bilder von der Webseite des Kooperationspartners verlinken. Der Kooperationspartner sollte an der Stelle von ____________________ auf seiner Webseite die □Artikel/□Bilder von der deutschen Webseite von CRI verlinken.
□2. Der Kooperationspartner sollte über die wichtigen Veranstaltungen und Ereignisse von CRI auf seiner Webseite oder in anderen Medien in Deutschland berichten, oder auf Wunsch von CRI diese Veranstaltungen und Ereignisse melden. Die konkrete Zusammenarbeit in diesem Bereich wird von den beiden Kooperationsparteien festgelegt.
□C. Zusammenarbeit bei Veranstaltungen
1. CRI ist bereit, mit dem Kooperationspartner die Veranstaltung von ____________________ zu initiieren.
2. CRI übernimmt in der Zusammenarbeit folgende Aufgaben: ____________________.
3. Alles Weitere erörtern die beiden Parteien in Bezug auf die konkrete Zusammenarbeit. Die Ergebnisse der Gespräche werden schriftlich fixiert, das Dokument wird eine Anlage dieser Absichtserklärung.
□D. Aufnahme einer strategischen Partnerschaft
Beide Kooperationspartner sind zum akademischen Austausch bereit und wollen das gegenseitige Verständnis vertiefen. Ziel der Kooperation ist, den Hörern und den Besuchern der Webseiten umfassend und rechtzeitig Dienstleistungen anzubieten. Beide Kooperationspartner wollen die Zusammenarbeit aufnehmen und Aufsatzwettbewerbe, Gewinnspiele sowie andere Veranstaltungen organisieren. |