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Chinesisch-Deutsche Ausbildungszusammenarbeit im Rechtsbereich
   2005-10-20 10:45:07    cri
Kürzlich hat das Beijinger Freundschaftshotel mehr als 30 namhafte Rechtswissenschaftler aus Deutschland und Japan zu einem dreitägigen Colloquium begrüßt. Derartige akademische Treffen sind inzwischen in China keine Seltenheit mehr.

Die deutschen Gäste erörterten mit mehr als 150 chinesischen Gelehrten aus verschiedenen Universitäten die "Globalisierung des Rechts und die Suche nach dem Common Law". Zu den Themen gehörten Menschenrechtsfragen sowie Fragen der Rechtsphilosophie, der Rechtsgeschichte, des Zivil- und Verwaltungsrechts, der Rechtsausbildung und des Justizsystems.

Es handelte sich bei diesem Colloquium also um eines der zahlreichen großen Treffen der Rechtswissenschaftlern aus China und Deutschland - auch im Rahmen des chinesisch-deutschen Rechtsstaatsdialoges. Der deutsche Botschaftsgesandte Friedrich Ludwig Loehr bezeichnete die bilaterale Zusammenarbeit auf dem Rechtsgebiet als erfolgreich. Er sagte:

"Wir haben vor 2 Jahren den 30. Jahrestag der bilateralen Beziehungen zwischen Deutschland und China gefeiert unter dem Motto "30 Jahre mit Zukunft". Und eines der erfolgreichsten Projekte im Rahmen dieser Zusammenarbeit war der Rechtsstaatsdialog. Und ich glaube auch, dass dieser Rechtsstaatsdialog - wenn ich das Echo, das die deutsche Botschaft aus chinesischen Kreisen bis hin zu Regierungsspitzen bekommt, glauben darf - ich glaube auch, dass dieser Rechtsstaatsdialog weiter eines der wichtigsten und vielversprechendsten Projekte für unsere weitere Zukunft bleibt.

...Wir gingen von der Unteilbarkeit des Rechtsstaates aus und wollten auf diese Weise die Reform der VR China begleiten und einen gemeinsamen Beitrag zur globalen Durchsetzung rechtsstaatlichen Denkens leisten. Für die Jahre 2004 und 2005 wird ein bunter Strauß von Projekten angeboten. ...All dieses wird auf breiter Basis ergänzt durch deutsch-chinesische Hochschulzusammenarbeit im Rechtsbereich."

Erfolgreiche Beispiele der Hochschulzusammenarbeit zwischen beiden Ländern im Rechtsbereich sieht man ja an den beiden Chinesisch-Deutschen Rechtsinstituten jeweils in Nanjing und Beijing. Die Vorgängerin des Chinesisch-Deutschen Rechtsinstituts in Nanjing war das 1989 von der Nanking-Universität und der Universität Göttingen gemeinsam gegründete Institut für Wirtschaftsrecht. 2001 bekam das Institut den heutigen Namen, was auch im Einklang mit dem chinesisch-deutschen Rechtsstaatsdialog stand. Damit entstand also das erste Chinesisch-Deutsche Rechtsinstitut, was eine neue Stufe der Hochschulzusammenarbeit auf dem Rechtsgebiet signalisierte.

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