1. Touristen mit einem ausländischen Reisepass müssen für die Reise nach Tibet eine Einreisegenehmigung einholen.
2. Diese Einreisegenehmigung wird folgendermaßen eingeholt: Ausländische Touristen senden eine ausgedruckte oder gescannte Kopie der ersten Seite ihres Reisepasses sowie des Visums, das sie zur Einreise nach China benötigen, per Fax oder E-Mail an ein Reisebüro, das Reisen nach Tibet organisiert. Zudem müssen ausländische Touristen die Reisebüros über ihren Beruf informieren. (Nach chinesischem Gesetz dürfen ausländische Journalisten und Diplomaten nicht als Touristen nach Tibet reisen.) Die Reisebüros stellen für die Touristen danach die erforderliche Einreisegenehmigung aus und geben diese an die Touristen weiter. Nach Erhalt dieser Einreisegenehmigung können die Touristen ein Flug- oder Zugticket nach Tibet kaufen und gruppenweise dorthin reisen.
Formalitäten für die Reise in die tibetischen Grenzgebiete:
Sowohl inländische als auch ausländische Touristen, die in die tibetischen Grenzgebiete Medog, Zham, Gro Mo, Tingri (Qomolangma-Gipfel) und Ngari reisen wollen, müssen eine spezielle Reisegenehmigung für Grenzgebiete einholen. Ausländische Touristen können auch die Reisebüros beauftragen, diese Formalität zu erledigen, aber dafür müssen sie vor allem die Tibet-Einreisegenehmigung vorlegen.