Xinhua: Anstifter zur Selbstverbrennung dürfen nicht auf freiem Fuß bleiben

2013-02-01 14:06:06
Beijing

Keine einziger der Anstifter zur Selbstverbrennung dürfe auf freiem Fuß bleiben. Dies schrieb die Nachrichtenagentur am Donnerstag in einem Kommentar über das jüngste Urteil eines chinesischen Gerichtshofs, nach dem ein tibetischer Mönch und sein Neffe je zur Todes- und Haftstrafe verurteilt wurden.

Eine Anstiftung zur Selbstverbrennung gelte sowohl in China als auch im Rest der Welt als Straftat. Die Clique um den Dalai Lama habe aus politischen Interessen Menschen in den von Tibeter bewohnten Gebieten zur Selbstverbrennung gedrängt. Diese Missachtung des Lebens wird von einem Großteil der Menschen einschließlich der Geistlichen scharf verurteilt.

Laut dem Gerichtsurteil hätten die beiden Verurteilten acht Personen dazu angestiftet, sich selbst in Brand zu setzen. Drei der Betroffenen überlebten die Tat nicht.

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