Das australische Institut für strategische Politik (Australian Strategic Policy Institute) und weitere, von chinafeindlichen Kräften finanzierte Institutionen haben in den vergangenen Tagen eine Reihe von Berichten über Xinjiang veröffentlicht und darin die Behauptung aufgestellt, dass in Xinjiang „groß angelegte Zwangsarbeit“ existiere. Einige westliche Politiker griffen diese Berichte umgehend auf und nutzten sie, um die Menschenrechtssituation in Xinjiang zu diskreditieren und die Xinjiang-Politik der chinesischen Regierung zu attackieren. Aber was sind die Fakten? Aus dem am Dienstag vom Xinjiang Development Research Center veröffentlichten „Untersuchungsbericht über die Beschäftigung ethnischer Minderheiten in Xinjiang" geht eindeutig hervor, dass die Bereitschaft zur Aufnahme einer Tätigkeit bei der gesamten Bevölkerung in Xinjiang ungeachtet ihrer ethnischen Zugehörigkeit uneingeschränkt respektiert und Menschenrechte wie die Rechte auf Arbeit und Entwicklung garantiert werden. Können einige westliche Denkfabriken und Politiker angesichts dieser Fakten weiterhin Lügen über Xinjiang fabrizieren?
Wie im besagten Bericht erwähnt wird, sind Freiwilligkeit, Selbständigkeit und Freiheit die charakteristischen Merkmale der Beschäftigung ethnischer Minderheiten in Xinjiang. In den letzten Jahren konnte der Bedarf an Beschäftigungsmöglichkeiten trotz der raschen Entwicklung verschiedener Industriezweige im Süden Xinjiangs nicht befriedigt werden. Die lokale Bevölkerung hoffte und hofft daher, in den Städten im Norden Regionen Xinjiangs Arbeitsplätze mit höheren Löhne und besseren Arbeitsbedingungen zu finden.
Die Regierungen auf allen Ebenen in Xinjiang haben eine große Anzahl von Beschäftigungsvorschriften und -strategien erlassen, um Angehörige von ethnischen Minderheiten bei der selbsttätigen Befreiung aus der Armut und der Förderung von Entwicklung zu unterstützen. Grundvoraussetzung ist hierbei aber immer die Freiwilligkeit, eine sogenannte „Zwangsarbeit“ für Menschen bestimmter ethnischer Zugehörigkeit existiert hingegen nicht.
Gleichzeitig wird die Religionsfreiheit der ethnischen Minderheiten in Xinjiang auch außerhalb des autonomen Gebiets Xinjiang respektiert und ihre gesetzlich definierten Rechte werden vollständig geschützt. Nehmen Angehörige einer muslimischen Minderheit in Xinjiang eine Arbeit auf, so werden sie durch Mitarbeiter der Lokalregierung über die Anzahl und den Standort lokaler Moscheen informiert. Darüber hinaus erfolgt keine weitere Einmischung in die religiösen Aktivitäten, so sich diese im legalen Rahmen abspielen.
Wie der eingangs erwähnte Untersuchungsbericht betont, stellt die gegenwärtige Situation ein klares Zeichen für die positive Entwicklung und den Fortschritt der Menschenrechte in Xinjiang dar. Zudem veranschaulicht sie die Wirksamkeit der Xinjiang-Politik der chinesischen Zentralregierung bei der Realisierung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen für Angehörige ethnischer Minderheiten in Xinjiang – ein Umstand, der auch von der internationalen Gemeinschaft anerkannt wird.
Denkfabriken und Akademiker wären daher gut beraten, sich nicht als Mittäter einiger Politiker zur Einmischung in innere Angelegenheiten Chinas instrumentalisieren zu lassen.
Weder Gerüchte noch Verleumdungen können die Bevölkerung in Xinjiang von ihrem Wunsch nach menschenwürdiger Arbeit und einem besseren Leben abbringen – und letztendlich wird ein stabiles und prosperierendes Xinjiang ohnehin alle Gerüchte widerlegen.