Chinas Negativlisten für den Zugang von Auslandsinvestitionen sind fünf Jahre in Folge geschrumpft.
Die chinesische Staatliche Kommission für Reform und Entwicklung und das chinesische Handelsministerium haben am Montag die „Negativliste 2021 über Sonderverwaltungsmaßnahmen für den Zugang von Auslandsinvestitionen“ und die „Negativliste 2021 über Sonderverwaltungsmaßnahmen in Pilotfreihandelszonen über den Zugang von Auslandsinvestitionen“ veröffentlicht. Beide Negativlisten werden am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Die Paragraphen sind dabei auf 31 beziehungsweise 27 gesunken. Der Schrumpfungsanteil betrug damit 6,1 Prozent beziehungsweise zehn Prozent aus.