China: Internationale Ordnung auf Grundlage der UN-Charta und des Völkerrechts liegt im gemeinsamen Interesse der internationalen Gemeinschaft

2021-05-06 19:26:36


Der Sprecher des chinesischen Außenministeriums Wang Wenbin hat am Donnerstag in Beijing auf einer regulären Pressekonferenz die Äußerungen von US-Außenminister Antony Blinken zur internationalen Ordnung zurückgewiesen. Er wies darauf hin, dass nur eine internationale Ordnung, die auf der UN-Charta und dem Völkerrecht basiere, im gemeinsamen Interesse der internationalen Gemeinschaft liege. China würde es begrüßen, wenn die US-Seite einer solchen Anordnung zustimmen, sie akzeptieren und sich daran halten könne.

Wang Wenbin fügte hinzu, dass Fragen im Zusammenhang mit Xinjiang und Hongkong ausschließlich innere Angelegenheiten Chinas seien. Die Vereinigten Staaten hätten sogenannte Menschenrechte als Vorwand benutzt, um unrechtmäßige Sanktionen gegen China zu verhängen. Insbesondere die unangemessene und auf Lügen und Gerüchten basierende Unterdrückung von Unternehmen in Xinjiang sei eine grobe Einmischung in die inneren Angelegenheiten Chinas und eine mutwillige Zerstörung der internationalen Ordnung.

Überdies verurteilte Wang Wenbin auf der besagten Pressekonferenz die Erklärung der G7-Gruppe in Bezug auf haltlose Anschuldigungen bezüglich Hongkongs, Tibets und Xinjiangs als unangebrachte Versuche der Einmischung in die inneren Angelegenheiten Chinas. Darüber hinaus forderte Ministeriumssprecher Wang die G7 auf, sich um die Ankurbelung der Weltwirtschaft und um Hilfestellungen für Entwicklungsländer zu bemühen, anstatt Risse und Konflikte innerhalb der internationalen Gemeinschaft zu verursachen.

Wang Wenbin zufolge seien im Rahmen des G7-Außenministertreffens unbegründete Anschuldigungen gegen China erhoben und eine Blockpolitik betrieben worden, die dem historischen Trend zuwiderlaufe. Dabei handele es sich nicht nur um eine Einmischung in die Souveränität Chinas, sondern auch um die mutwillige Zerstörung der Normen der internationalen Beziehungen. Ein derartiges Vorgehen stehe im Widerspruch zur Tendenz in einer Zeit des Friedens, der Entwicklung, der Zusammenarbeit und des Strebens nach beiderseitigen Vorteilen.

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