Symposium über „Beschäftigung und Menschenrechtsgewährleistung in Xinjiang“ abgehalten

2021-03-04 14:14:03

(Foto: VCG)

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Das Cloud-Symposium über die „Beschäftigung und Menschenrechtsgewährleistung in Xinjiang“ ist während der 46. Sitzung des UN-Menschenrechtsrats am Mittwoch abgehalten worden. Das Symposium wurde von der chinesischen Menschenrechtsstudiengesellschaft und der chinesischen Genfer UN-Vertretung gemeinsam veranstaltet.

Dabei erörterten die Teilnehmer hauptsächlich die tatkräftige Gewährleistung des Arbeits- und Beschäftigungsrechts der Bevölkerung aller Ethnien in Xinjiang und teilten die Erfahrungen des chinesischen Uigurischen Autonomen Gebiets bei der Unterstützung der Bevölkerung hinsichtlich der Armutsbekämpfung und ständigen Vervollkommnung der Ideen der Menschenrechtsentwicklung. Experten sind der Ansicht, dass verschiedene Maßnahmen zur Gewährleistung der Beschäftigung in Xinjiang sowohl Chinas Verfassung und Gesetzen als auch internationalen Arbeits- und Menschenrechtsnormen entsprechen. Das Lebensrecht und das Entwicklungsrecht der Bevölkerung aller Ethnien würden garantiert. So seien die gesellschaftliche Fairness und Gerechtigkeit effektiv gefördert worden.

Prof. Shang Haiming von der Menschenrechtsakademie der Southwest University of Political Science & Law betonte, die Äußerungen von einigen wenigen westlichen Gelehrten über die „Zwangsarbeit“ in Xinjiang entbehrten faktischer Erforschung. Die sogenannte „Zwangsarbeit“ in Xinjiang sei eine auf den ideologischen Vorurteilen basierende Lüge. Tatsächlich habe Xinjiang in den vergangenen Jahren bei den Menschenrechten und der sozioökonomischen Entwicklung enorme Errungenschaften erzielt. Die großen Fortschritte des chinesischen autonomen Gebiets bei der Gewährleistung des Arbeitsrechts würden weltweit allgemein anerkannt.

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