Genf
Die Welthandelsorganisation (WTO) hat am Dienstag entschieden, dass die EU jedes Jahr Gegenmaßnahmen gegen US-Waren und Dienstleistungen im Wert von vier Milliarden US-Dollar ergreifen dürfe, da die USA sich nicht an die WTO-Entscheidung zum Fall der Subventionierung der US-Regierung für Boeing gehalten hätten.
Die EU kann nun den WTO-Streitbeilegungsmechanismus um Ermächtigung bitten, Gegenmaßnahmen gegen die USA zu ergreifen.
Die Betragshöhe hängt von der WTO-Entscheidung ab, die gleich nach Erteilung der Genehmigung wirksam wird.