Ein kanadisches Gericht sieht die Bedingungen für eine Auslieferung der Huawei-Finanzchefin Meng Wanzhou an die USA erfüllt. Die Richterin am Supreme Court of British Columbia in Vancouver wies Mengs Antrag auf eine Einstellung des Verfahrens ab. Entschieden ist die Überstellung jedoch noch nicht. Frau Meng müsse weiter in Kanada bleiben und an den weiteren Anhörungen teilnehmen.
Das chinesische Unternehmen Huawei hat sich demnach in einer Erklärung enttäuscht über das Ergebnis geäußert. Huawei sei fest von Mengs Unschuld überzeugt und werde sie weiterhin unterstützen, nach einem gerechten gerichtlichen Urteil zu streben.