Brüssel
Nachdem sich das deutsche Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zum EZB-Anleihenkaufprogramm erstmals gegen den Europäischen Gerichtshof gestellt hat, erwägt die EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen nun die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland. Dies geht aus einem Brief von der Leyens an den Grünen-Europapolitiker Sven Giegold hervor.
Das Urteil des Verfassungsgerichts werfe Fragen auf, die den Kern der europäischen Souveränität berührten, heißt es in dem Schreiben. Die Währungspolitik der Union sei eine ausschließliche Zuständigkeit. EU-Recht habe Vorrang vor nationalem Recht und Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union seien für alle nationalen Gerichte bindend.