Durch Beschlüsse, die von der Plenartagung des Landeskomitees der PKKCV bzw. dessen Ständigen Ausschusses gefasst werden, Vorschläge, die von der Sitzung des Ständigen Ausschusses bzw. der Vorsitzendensitzung des Landeskomitees dem ZK der KPCh, dem Ständigen Ausschuss des NVK und dem Staatsrat unterbreitet werden, Vorschläge und Berichte, die von den Sonderkommissionen der PKKCV vorgelegt werden, Inspektionen und Anträge der PKKCV-Mitglieder oder deren Kritiken und Vorschläge in anderen Formen und die Teilnahme an Untersuchungen und Überprüfungen, die von zuständigen Abteilungen des ZK der KPCh und des Staatsrats organisiert werden.