32. Werden die NVK-Abgeordenten durch die Wahleinheiten, die sie gewählt haben, überwacht? Haben die Wahleinheiten das Recht, die von ihnen gewählten Abgeordneten abzuwählen?
Die NVK-Abgeordneten unterliegen der Kontrolle durch die Wahleinheiten, die sie gewählt haben. Die Wahleinheiten haben das Recht, die von ihnen gewählten Abgeordneten gemäß den gesetzlich vorgesehenen Verfahren abzuwählen.