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Wie werden die Delegierten zum 17. Parteitag gewählt?
   2007-08-28 20:18:46    Seite drucken   cri
Es ist eine großangelegte und feierliche Arbeit von weitreichender Bedeutung, 2220 Delegierte durch mehr als 70 Millionen Parteimitglieder wählen zu lassen. Um diese Arbeit gut zu leisten, müssen nicht nur die Anforderungen, denen die Delegierten entsprechen müssen, offen dargelegt werden, sondern muss auch die Wahl einem wissenschaftlichen und strengen Verfahren entsprechend durchgeführt werden. Hierfür sind im obengenannten Rundschreiben die folgenden fünf Bereiche vorgeschrieben:

1. Empfehlung und Nominierung. Die Empfehlung und Nominierung von Kandidaten gehen von den Grundorganisationen aus. Alle Grundorganisationen der Partei und Parteimitglieder werden mobilisiert, sich aktiv daran zu beteiligen. Durch wiederholte Diskussionen von Parteiorganisationen werden die Kandidaten nach Meinungen der Mehrheit der Parteiorganisationen oder Parteimitglieder festgelegt. Über Kandidaten, die vom Parteikomitee auf Kreis- und Bezirkebene dem übergeordneten Organ empfohlen werden, soll von der Vollsitzung des Parteikomitees nach Diskussion entschieden werden. Die Namensliste der nominierten Kandidaten soll vom Ständigen Ausschuss des Parteikomitees (des Parteiarbeitskomitees bzw. der Parteigruppe) der Wahleinheit diskutiert und festgelegt werden.

2. Prüfung. In Übereinstimmung mit den Anforderungen an die Delegierten müssen alle nominierten Kandidaten eine Prüfung bestehen. Die Prüfung muss vorangekündigt werden. Die Meinungen der Parteiorganisation, des Disziplinarkontrollkomitees sowie der Überwachungsabteilung der Einheit, in der die zu überprüfenden Kandidaten arbeiten, sollen eingeholt werden.

3. Festlegung und Bekanntmachung der Namensliste der nominierten Kandidaten. Entsprechend der Quote der Mandate (einschließlich der Kandidaten) einer Wahleinheit, den Anforderungen an die Delegierten, der Zusammensetzung der Delegierten und dem Prüfungsergebnis stellt der Ständige Ausschuss des Parteikomitees (des Parteiarbeitskomitees bzw. der Parteigruppe) nach Diskussion eine Namensliste der nominierten Kandidaten auf und macht diese innerhalb der Wahleinheit in angemessener Form bekannt. Vor der Festlegung der Namensliste der nominierten Kandidaten soll das Parteikomitee die Meinungen des Disziplinarkontrollkomitees gleicher Ebene einholen.

4. Festlegung von Kandidaten. Das Parteikomitee (das Parteiarbeitskomitee bzw. die Parteigruppe) hält eine Vollsitzung ab, um die Kandidatenliste festzulegen, dann legt es der Organisationsabteilung des ZK rechtzeitig die festgelegte Kandidatenliste zur Überprüfung vor. Bevor das Parteikomitee auf der Ebene der Provinz, des autonomen Gebiets und der regierungsunmittelbaren Stadt seine Vollsitzung abhält, soll es die anderen politischen Parteien, die lokalen Vereinigungen der Industriellen und Kaufleute und die parteilosen Persönlichkeiten über die Wahlvorbereitungen informieren und ihre Meinungen einholen.

5. Wahl der Delegierten. Die Parteitage bzw. die Delegiertenversammlungen (erweiterte Konferenzen der Parteiarbeitskomitees) aller Ebenen werden einberufen, um in einer Mehrkandidatenwahl die Delegierten zum 17. Parteitag zu wählen. Die Wahlergebnisse werden dem ZK rechtzeitig gemeldet.

Vor der Einberufung des 17. Parteitags müssen sich die Delegierten einer Überprüfung durch das Komitee für die Überprüfung der Qualifikation von Delegierten unterziehen.

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