Die PKKCV-Mitglieder haben die Pflicht, sich an das Statut der PKKCV und die Resolutionen der PKKCV-Konferenzen zu halten. Wenn ein Mitglied der PKKCV schwerwiegend gegen das Statut der PKKCV bzw. deren Resolutionen verstößt, gibt der Ständige Ausschuss des PKKCV-Komitees der entsprechenden Ebene dem betroffenen Mitglied, je nach der Schwere des Falls, einen Verweis oder schließt es von der PKKCV aus. Wenn das betroffene Mitglied die Entscheidung nicht akzeptiert, darf es darum bitten, dass die Entscheidung noch einmal überdacht wird.