Alle Bürger der Volksrepublik China, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, besitzen unabhängig von der Nationalität, der Rasse, dem Geschlecht, dem Beruf, der sozialen Herkunft, der Religion, dem Bildungsstand, der Vermögenslage und der Dauer ihrer Ansässigkeit das aktive und das passive Wahlrecht. Davon ausgenommen sind Personen, denen die politischen Rechte gesetzlich aberkannt worden sind.