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24. Vorschriften für Aufhebung der Abriegelung
   2005-11-24 13:03:13    cri
Der Vogelgrippevirus kann am längsten 21 Tage latent bestehen. Innerhalb dieser Zeit ist durchaus möglich, dass neue Infektionsfälle vorkommen. Nur wenn kein Infektionsfall gemeldet wird über den Zeitraum, der länger als eine latente Phase ist, beweist dies erst, dass der Vogelgrippevirus in den abgesperrten Gebieten nicht mehr existiert. Erst dann ist es sicher, dass nach der Aufhebung der Abriegelung in diesen Gebieten keine neue Epidemie ausbrechen wird. Deshalb kann die Abriegelung der von Vogelgrippe heimgesuchten Gebiete erst nach mindestens einer latenten Phase, nachdem der letzte Vogel in der Region geschlachtet wurde, aufgehoben werden.
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