Auf der 16. Sitzung des Ständigen Ausschusses des 12. Nationalen Volkskongresses ist der Entwurf über die Begnadigung einiger Gefangenen überprüft worden. Um das 70. Jubiläum des Sieges im Widerstandskrieg gegen Japan und im antifaschistischen Krieg zu feiern, sieht der Entwurf vor, einen Teil der gesellschaftlich nicht gefährlichen Gefangenen freizulassen, die vor dem 1. Januar 2015 verurteilt wurden.
Zu den amnestierten Gefangenen werden keine für vorsätzliche Tötung, Vergewaltigung, Terrorismus oder Drogenhandel verurteilten Verbrecher gehören.